Arbeit trotz Krankschreibung - Versicherungskündigung unzulässig
Selbstständige dürfen kleine Arbeiten erledigen
Selbstständige dürfen kleine Arbeiten erledigen, auch wenn sie krankgeschrieben sind. Eine Kündigung einer privaten Krankenversicherung ist deswegen nicht rechtens. Das geht aus einem am 18. Juli 2007 veröffentlichen Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) hervor. Grundsätzlich müsse ein Versicherter zwar korrekte Angaben zu seiner Arbeitsunfähigkeit machen, jedoch führe nicht jede Schwindelei zum Verlust des kompletten Schutzes. Damit gab das Karlsruher Gericht einem selbstständigen Architekten Recht, der wegen Arbeitsunfähigkeit Krankentagegeld forderte, obwohl er an drei Tagen kurzzeitig Kundengespräche geführt hatte. Laut BGH ist dies kein «wichtiger Grund» zur Kündigung des gesamten Vertrags.
dpa