Auch Pathologen müssen ärztlichen Notfalldienst leisten
Mediziner aller Fachgruppen sollen sich am Notfalldienst beteiligen
Auch Pathologen müssen am Notfalldienst der niedergelassenen Ärzte teilnehmen. Nur wenn Mediziner aller Fachgruppen beteiligt seien, könne die von den Ärzten zu leistende Notfallversorgung sichergestellt und gerecht verteilt werden, entschied das Sozialgericht in Düsseldorf (Az.: S 2 KA 156/05).
Zwar seien Fachärzte wie Pathologen, die jahrelang keinen Patientenkontakt gehabt haben, für diesen Dienst ungeeignet. Sie könnten sich aber für den Notfalldienst weiterbilden und müssten bis dahin einen Vertreter stellen und auch aus eigener Tasche bezahlen, teilte ein Gerichtssprecher am 7. April 2006 mit.
dpa