Lehrerin erkrankt nach Zeckenbiss
Nicht als Dienstunfall anerkannt
Eine Lehrerin hat vergeblich versucht, eine Erkrankung nach einem Zeckenbiss als Dienstunfall anerkennen zu lassen. Das Verwaltungsgericht Hannover wiesam 21. März 2006 eine entsprechende Klage der Frau ab, teilte einGerichtssprecher mit. Die Lehrerin habe nicht beweisen können, dass sie den Zeckenbiss bei einer Klassenfahrt erlitten hatte, hieß es in der Begründung (Az.: 2 A 1141/05). Dies hätte auch bei anderer Gelegenheit passiert seinkönnen.
Einige Wochen nach dem Ausflug mit den Schülern war bei der Frau eine Borreliose festgestellt worden. Die Erkrankung äußert sich unter anderem durch Lähmungserscheinungen in Armen oder Beinen oder Muskel- und Gelenkschmerzen. Die Landesschulbehörde hatte den Antrag auf Anerkennung als Dienstunfall abgelehnt. Es sei lediglich eine Vermutung der Lehrerin, dass sie sich den Zeckenbiss während der Klassenfahrt zugezogen habe. Dieser Argumentation folgte auch das Gericht.
Der zeitliche Zusammenhang zwischen Zeckenbiss und Eintritt einer Erkrankung sei von Person zu Person unterschiedlich. Daher sei eine Rückrechnung nicht möglich.
In Deutschland werden jährlich etwa 20 000 Neuinfektionen der von Zecken übertragenen Borreliose nachgewiesen. Sie ist die häufigste durch Zecken übertragene Infektionskrankheit in Deutschland.
dpa