Zwei Kläger im Prozess um Bundeswehr-Strahlenopfer abgewiesen

Musterprozess um Strahlenschäden durch Radargeräte bei Bundeswehr-Angehörigen

Im Musterprozess um Strahlenschäden durch Radargeräte bei Bundeswehr-Angehörigen sind zwei von insgesamt fünf Klägern abgewiesen worden. Der Bund habe bis 1975 nicht gewusst, wie gefährlich die Strahlen gewesen seien, die von den Radargeräten ausgingen, befand das Bonner Landgericht Ende August 2005. Deswegen könne dem Bund auch kein Vorsatz nachgewiesen werden. Bei dem vor mehr als einem Jahr begonnenen Verfahren geht es darum, eine mögliche Mitschuld des Bundes umfassend zu klären.

Die ehemaligen Bundeswehr-Angehörigen hatten in den 60er und 70er Jahren an den Radargeräten gearbeitet und waren später an verschiedenen Arten von Krebs erkrankt. Fünf Kläger forderten - stellvertretend für hunderte Betroffene - in dem Zivilstreit vom Verteidigungsministerium jeweils mindestens 60 000 Euro Schmerzensgeld.

Erst 1975 sei durch Messungen festgestellt worden, dass von den Radargeräten massive Strahlungen ausgingen, stellte das Gericht fest. In den anderen drei Fällen will das Gericht durch Gutachten noch klären, ob die Krebserkrankungen mit der Arbeit an den Radargeräten in Zusammenhang stehen. Das Gericht geht davon aus, dass Schmerzensgeldansprüche der Krebs-Opfer grundsätzlich bestehen können. Wenn das Verteidigungsministerium sichere Erkenntnis über die Gefahren erlangt habe, hätte es alle zumutbaren Maßnahmen ergreifen müssen, um die Gesundheit der Bediensteten zu schützen.

Unabhängig vom Bonner Verfahren ist die Bundesregierung bereit, nach den grundsätzlichen Empfehlungen der Radarkommission Betroffenen im nachgewiesenen Einzelfall Versorgungsleistungen zu gewähren.

dpa