OLG: Pflegeheim muss gebrechliche Bewohner nicht dauernd überwachen
Besuchsfrequenz von 30 Minuten ist nicht zu beanstanden
Die Betreiber von Pflegeheimen sind nach einem Urteil des Oberlandesgericht Frankfurt (OLG) nicht zu einer dauernden Überwachung selbst der gebrechlichsten Bewohner verpflichtet. Das OLG versagte mit einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil (Az.: 1 U 102/04) im Fall einer Heimbewohnerin Schadenersatz, die ihr Zimmer ohne Begleitung verlassen und sich bei einem Sturz den Oberschenkelhals gebrochen hatte. Geklagt hatte nicht die Frau, sondern ihre Krankenkasse.
Die Seniorin hatte kurz vor ihrem Unfall von einem Pfleger eine Spritze bekommen und sollte 30 Minuten später in den Essenssaal begleitet werden. Die Besuchsfrequenz von 30 Minuten sei nicht zu beanstanden, befanden die Richter und hoben eine anders lautende Entscheidung der Vorinstanz auf. Eine lückenlose Ausgangskontrolle sei selbst bei einer hohen Wahrscheinlichkeit des Sturzes unverhältnismäßig. Selbst ein "geistig und körperlich weitgehend verfallener alter Mensch" habe das Recht, "einen Rest an Eigenständigkeit und Freiheit zu erleben". Revision gegen die Entscheidung wurde nicht zugelassen.