Geistige Beeinträchtigung nach Schlaganfall
Kasse muss bezahlen
Eine private Krankenkasse muss für die ihrer Meinung nach zu lange Krankenhausbehandlung einer Schlaganfall- Patientin in voller Höhe aufkommen. Das Landgericht München I hat die Assekuranz am Montag zur Zahlung von 9468 Euro zuzüglich Zinsen verurteilt, die sie einer Münchner Klinik schuldig geblieben war (Az.: 9 O 10707/07). Der Leiter des Fachbeirats Rehabilitation bei der bayerischen Landesärztekammer hatte zuvor als Gutachter die stationäre Behandlung der 55 Jahre alten Patientin auch nach Behebung ihrer Lähmung für geboten erklärt.
Für ihre «eher geistigen und psychischen Beeinträchtigungen» wie Störung der Gedächtnisleistung und der Konzentration sowie die Einschränkung ihrer Sehfähigkeit standen nach seinen Worten in der Spezialabteilung des Krankenhauses die erforderlichen Fachkräfte zur Verfügung. Ihm sei zum Beispiel kein Neuropsychologe bekannt, der außerhalb einer Klinik therapiere. Die Kasse hatte argumentiert, die Patientin hätte ambulant weiter behandelt werden können.chgebessert werden können.werden müssen.