Chronische Erkrankung verschwiegen
Versicherungsschutz verloren
Das bewusste Verschweigen einer chronischen Entzündung des Dickdarms kann den Schutz der Lebensversicherung kosten. Das berichtet die Zeitschrift «OLG-Report» unter Berufung auf ein Urteil des Saarländischen Oberlandesgerichts (OLG) Saarbrücken. Nach Auffassung der Richter ist davon auszugehen, dass chronische Erkrankungen dem Versicherten ständig bewusst sind. Falls sie bei Abschluss des Versicherungsvertrages nicht oder falsch angegeben werden, geschehe dies daher regelmäßig vorsätzlich (Az.: 5 U 82/05-9).
Das Gericht wies mit seinem Urteil die Klage von Angehörigen eines inzwischen gestorbenen Versicherten auf Auszahlung dreier Lebensversicherungen ab. Der Verstorbene hatte bei Abschluss der Versicherung lediglich angegeben, dass er unter einer angeblich ausgeheilten Darminfektion gelitten habe. Tatsächlich handelte es sich jedoch um eine chronische Entzündung des Dickdarms. Nachdem der Mann an Darmkrebs gestorben war, erklärte die Versicherung die Anfechtung der Verträge wegen arglistiger Täuschung. Das OLG sah die Anfechtung als berechtigt an.