Ich mache BUNDESFREIWILLIGENDIENST (BFD)
Die Krankenkasse ist für BFD-Teilnehmer kostenlos
Die Krankenversicherung während des Bundesfreiwilligendienstes (BFD) ist Pflicht. Wer sich für den Freiwilligendienst entscheidet, der seit 2011 an die Stelle des Zivildienstes getreten ist, braucht eine eigenständige Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenversicherung. Die Familienversicherung oder eine private Krankenversicherung können während des Bundesfreiwilligendienstes (BFD) ruhend gestellt und später wieder aktiviert werden.
Teilnehmer am Bundesfreiwilligendienst können sich aus über 100 gesetzlichen Krankenkassen einen Anbieter ihrer Wahl aussuchen. Es gibt keine Verpflichtung für BFDler, in der Krankenkasse ihrer Eltern zu bleiben. Sie sollten die Chance nutzen, sich einen eigenen Überblick über die Angebote gesetzlicher Krankenkassen zu informieren. Hier finden Interessierte viele Informationen und Tipps, wie man die richtige Krankenkasse für den Bundesfreiwilligendienst (BFD) findet.
Krankenkassen-Wechselservice für den Bundesfreiwilligendienst
Hier Informationen anfordern oder gleich online die Krankenkasse wechseln.
Zum Krankenkassen-Wechselservice
Ausnahmen gelten für privat versicherte Bundesfreiwillige, die 55 Jahre oder älter sind: Sie können in der Regel einer gesetzlichen Krankenkasse nicht mehr beitreten. Sie bleiben Mitglied ihrer privaten Krankenversicherung und müssen die Beiträge zum größten Teil selbst übernehmen.