Private Krankenversicherung und Bundesfreiwilligendienst (BFD)
BFD-Teilnehmer müssen sich gesetzlich versichern
Wer am Bundesfreiwilligendienst (BFD) teilnimmt, muss sich selbst in einer gesetzlichen Krankenkasse versichern. Auch wer bisher eine private Krankenversicherung hatte, ist für die Dauer des BFD Pflichtmitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse. Das gilt nicht für privat versicherte Bundesfreiwillige, die 55 Jahre oder älter sind: Sie können in der Regel einer gesetzlichen Krankenkasse nicht mehr beitreten. Sie bleiben Mitglied ihrer privaten Krankenversicherung und müssen die Beiträge zum größten Teil selbst übernehmen.
Für einige BFD-Teilnehmer kann es vorteilhaft sein, nach dem Freiwilligendienst in die frühere private Krankenversicherung (PKV) zurückzukehren. So zum Beispiel für die Kinder von Beamten, die dank Beihilfe oft zu günstigen Kosten privat versichert sind. Auch aus anderen Gründen kann die Rückkehr zur privaten Krankenversicherung interessant sein.
Um nach dem Bundesfreiwilligendienst wieder in den früheren PKV-Tarif einzusteigen, kann man den Vertrag durch eine Anwartschaft "ruhend" stellen. Die Unterbrechnung der privaten Krankenversicherung durch eine Anwartschaft hat den Vorteil, dass der alte Tarif nach dem Freiwilligendienst zu gleichen Konditionen weitergeführt wird. Die Gesundheitsüberprüfung muss nicht erneut durchgeführt werden. Selbst wenn sich der Gesundheitszustand während des BFD erheblich verschlechtert, zum Beispiel durch eine neu diagnostizierte chronische Krankheit, wird die private Krankenversicherung dann nicht teurer.
Vor Abschluss der Anwartschaft sollte ein BFDler aber überlegen, ob er nach dem Freiwilligendienst tatsächlich zur privaten Krankenversicherung zurückkehren möchte. Während des Studiums bietet sich zum Beispiel die günstige Studenten-Krankenversicherung an. Wer nach dem Freiwilligendienst arbeitet, darf sich oft gar nicht privat versichern, sondern wird Pflichtmitglied einer gesetzlichen Krankenkasse.
In jedem Fall ist es notwendig, für die Dauer des BFD eine gesetzliche Krankenkasse zu wählen. BFD-Teilnehmer sollten sich damit bereits vor Beginn des Freiwilligendienstes beschäftigen und ihren Aufnahmeantrag stellen. Im Rahmen seines Wechselservice bietet Krankenkassen.de den einfachen Online-Beitritt in viele gesetzliche Krankenkassen an.
Krankenkassen für den Bundesfreiwilligendienst
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