Wandergesellen - Krankenversicherung für Handwerker auf der Walz
Während der Wanderschaft gilt für Wandergesellen der Studententarif
Wenn Gesellen auf die Walz gehen, sollten sie monatlich den Studentenbeitrag für Ihre Krankenversicherung als Wandergeselle einkalkulieren. Der niedrige Studentenbeitrag wird angewandt, weil die Zeit als Handwerksgeselle auf Wanderschaft der Ausbildung dient. Die Wanderzeit beträgt je nach Zunft bis zu 3 Jahren.
Nur wer die Gesellenprüfung bestanden hat, ledig, kinderlos und schuldenfrei ist, darf auf die Wanderschaft als Wandergeselle gehen. Deshalb gilt in der Pflegeversicherung der Beitrag für Kinderlose. Die Wanderschaft bezeichnet die Zeit des Wanderns der Wandergesellen nach dem Abschluss der Lehrzeit.
Während der Wanderschaft wechseln Wandergesellen häufig die Beschäftigung. Deshalb ist die Feststellung des Beitrags in der Krankenversicherung nicht unkompliziert. Sind Wandergesellen beschäftigt, zahlen Sie gemeinsam mit dem Arbeitgeber der Höhe des Lohns entsprechende Sozialbeiträge und sind als Arbeitnehmer gemeldet. In den Zeiten dazwischen zahlen Sie den Studentenbeitrag. Gerade deshalb ist das Wanderbuch wichtig, weil dort Beschäftigungs- und Wanderzeiten festgehalten sind. Wandergesellen sollten Ihre Krankenkasse immer dann informieren, wenn eine Beschäftigungsphase endet und sie sich freiwillig zum Studententarif weiterversichern möchten.
Ganz ohne eigene Beitragszahlungen kommen Wandergesellen aus, die unter 25 Jahre alt sind und noch bei einem Elternteil familienversichert werden können. Sobald der Wandergeselle unterwegs ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis eingeht, ist es mit der kostenlosen Familienversicherung vorbei. Dann gilt: Wer verdient, zahlt auch den entsprechenden Beitrag. Wenn wieder eine Wanderphase beginnt, ist die Rückkehr in die Familienversicherung möglich, muss aber beantragt werden.
Übrigens: Unterstützung aus der Bevölkerung, wie Schlafplatz oder Essen, zählen nicht als beitragspflichtiges Einkommen.