Versicherungspflicht gilt. EHIC reicht meistens aus
Die Krankenversicherung für Studenten ist Pflicht: Wer sich an einer Hochschulen einschreiben möchte, muss krankenversichert sein. Bei der Immatrikulation verlangt das Studentsekretariat einen Krankenversicherungsnachweis, den die gesetzlichen Krankenkassen ausstellen.
Im Rahmen eines Meldeverfahrens zwischen den Krankenkassen und Hochschulen teilen die Hochschulen den Krankenkassen jede Einschreibung oder Exmatrikulation mit. Umgekehrt melden die Krankenkassen den Hochschulen, wenn ein Studierender nicht mehr krankenversichert ist.
Studenten sollten vor der Einschreibung mit ihrer Krankenkasse sprechen. Die Krankenversicherung stellt für Studenten dann einen Krankenversicherungsnachweis aus. Wer nicht familienversichert ist, weil er über 25 Jahre alt ist, als ausländischer Student nach Deutschland kommt oder über der Einkommensgrenze für Studenten liegt, findet beim Krankenkassen-Wechselservice für Studenten schnell eine passende Krankenkasse.