Private Krankenversicherung für Studenten
Entscheidung für private Krankenversicherung bindet für das ganze Studium
Wer Kunde einer privaten Krankenversicherung ist, sollte schon vor der Einschreibung nachdenken, wie er als Student versichert sein möchte. Denn bei Studienbeginn können Studenten aus der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln. Mit dieser Entscheidung legt man sich für das gesamte Studium fest.
Günstige private Krankenversicherungen für Studenten
Hier finden Sie Beratung zur Leistungen und Kosten privater Krankenversicherungen für Studenten.
Die privaten Krankenversicherer versichern Studenten entweder nach ihren Normaltarifen oder nach einem speziellen Tarif für Studenten. Normaltarife haben den Vorteil, dass bereits frühzeitig Alterungsrückstellungen gebildet werden. Kostenbeispiele: Ein zwanzigjähriger Student zahlt je nach Krankenversicherung und Leistungsniveau zwischen 80 und 150 Euro im Monat.
Der Studententarif begrenzt die Erstattung bei ärztlichen Leistungen auf das 1,7fache der Gebührenordnung für ärztliche Leistungen und bei zahnärztlichen Leistungen auf das 2,0fache der zahnärztlichen Gebührenordnung. Im Krankenhaus enthält der Studententarif die allgemeinen Krankenhausleistungen, nicht aber die Wahlleistungen (Chefarztbehandlung und Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer).
Wer sich privat versichern will, muss sich von der Versicherungspflicht befreien lassen. Der Befreiungsantrag kann nur innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht (Einschreibung im ersten Semester, Ausscheiden aus einer anderweitigen Versicherungspflicht oder aus der Familienversicherung) bei einer gesetzlichen Krankenkasse gestellt werden. Da diese Befreiung nicht widerrufen werden kann, braucht der Student nicht für jedes Semester erneut, sondern nur einmal einen Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht zu stellen. Die Befreiung von der Versicherungspflicht wird der Hochschule bei der Einschreibung vorgelegt. Des Nachweises eines privaten Krankenversicherungsschutzes bedarf es nicht.
Nach Beendigung des Studiums werden die meisten Hochschulabsolventen durch Aufnahme einer Beschäftigung mit einem Einkommen unterhalb der Versicherungspflichtgrenze zunächst wieder versicherungspflichtig. Sie können dann nicht weiter privat versichert bleiben, sondern müssen in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln. Allerdings ist in vielen Fällen eine Anwartschaftsversicherung möglich, die ihnen ermöglicht, später ohne Risikoprüfung zu ihrem früheren privaten Krankenversicherer zurückzukehren.