Leistungen: Umfang in der PKV frei wählbar
Von Grundversorgung bis Behandlung durch den weltbesten Spezialisten
Wer sich privat krankenversichern will, hat die freie Wahl des versicherten Leistungsumfangs. Von der Grundversorgung bis zur Behandlung durch den weltbesten Spezialisten, von der vollen Erstattung der Kosten bis zur hohen Selbstbeteiligungen ist alles möglich. Die in den Versicherungsbedingungen festgeschriebenen Leistungen gelten für die gesamte Laufzeit des Vertrages. Die private Krankenversicherung kann sie nicht einseitig ändern.
In der Regel werden drei "Leistungsniveaus" unterschieden:
- Einfach: Gute Leistungen - Günstiger Beitrag
- Gehoben: Sehr gute Leistungen - Preiswert
- Premium: Beste Leistungen - Angemessener Preis
Man sollte ganz in Ruhe darüber nachdenken, welche Leistungen man braucht und erwartet. Vorsicht ist bei sehr günstigen Tarifen geboten, sie könnten nicht die erwartete Leistung bieten. Eine private Krankenversicherung sollte man nicht mit dem Ziel abschließen, Beiträge zu sparen. Die PKV garantiert vielmehr lebenslang eine erstklassige medizinische Versorgung
Die private Krankenversicherung trägt im individuell vereinbarten Umfang die Kosten für medizinische Leistungen, dabei haben die Versicherten freie Wahl unter allen Ärzten und Krankenhäusern. Je nach Ausgestaltung des Vertrags können alternative Behandlungsmethoden hinzukommen. Je mehr Leistungen die Police bietet, um so teurer wird's.
Der Vertrag setzt sich in der Regel aus drei Bausteinen zusammen: der ambulanten Behandlung, der Versorgung im Krankenhaus sowie der Zahnbehandlung. Zusätzlich ist eine Krankentagegeld-Absicherung möglich. Der private Krankenversicherungsschutz gilt grundsätzlich europaweit, außerhalb Europas mindestens einen Monat. Bei längeren Aufenthalten kann die Geltungsdauer verlängert werden, oft werden dann Tarifaufschläge berechnet.
Einen Vorteil haben privat Versicherte in jedem Fall: Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung können die zugesagten Leistungen nicht gekürzt oder sonst verändert werden. Der einmal geschlossene Vertrag gilt unabänderlich, Gesundheitsreformen gibt es bei den Privaten nicht.
Private Krankenvollversicherung: Vergleich anfordern
Vor dem Abschluss einer privaten Krankenversicherung ist eine Bedarfs- und Kostenanalyse unverzichtbar und gesetzlich vorgeschrieben. Vergleich, Angebot und Beratung können Sie hier kostenlos und unverbindlich anfordern.
Dafür kennt der private Vertragsabschluss andere Tücken: Bei leichten, bereits bestehenden Erkrankungen können Versicherer vorschlagen, dieses Risiko vom Vertrag auszunehmen. Hier sollte man sich sehr ernsthaft die Frage stellen, ob man tatsächlich in der Lage ist, das schlimmste denkbare Risiko zu tragen. Auf jeden Fall sollte man den Leistungsausschluss zeitlich begrenzen. Andere Versicherer bieten die Möglichkeit, Medikamente von der Kostenerstattung auszunehmen. Auch Medikamte könnnen bei bestimmten Krankheiten sehr teuer werden. Schließlich werden für die Psychotherapie manchmal Tarife angeboten, die den privat Versicherten schlechter stellen, als den gesetzlichen Kassenpatienten. Auch hier sollte man bedenken: Das Risiko an einer psychischen Störung zu erkranken, ist größer, als viele denken.
Viele Versicherer werben mit besonders herausragenden einzelnen Leistungskomponenten. Davon sollte man sich nicht blenden lassen. Entscheidend ist das Gesamtpaket, das in keinem Bereich das Leistungsniveau der gesetzlichen Kassen unterschreiten sollte. Auf bestimmte Mindeststandards sollte man nicht verzichten.
Ambulante Heilbehandlung: Kosten für die Heilbehandlung durch Ärzte und Heilpraktiker, gesetzlich vorgeschriebene Vorsorgeuntersuchung sowie Arznei-, Hilfs- und Heilmittel sollten vollständig übernommen werden. Auch bei der Psychotherapie sollte keine drastischen Leistungseinschränkungen festgeschrieben sein. Schließlich sollte die "Kurortklausel" aufgehoben sein, sonst werden viele Leistungen, die in Kurorten erbracht werden, nicht ersetzt.
Stationäre Heilbehandlung: Wer Chefarztbehandlung wünscht, der sollte darauf achten, dass auch Arzthonorare über dem 3,5fachen des Gebührenordnungssatzes erstattet werden.
Zahnbehandlung und Zahnersatz: Höchstgrenzen für die Behandlungskosten sind nur akzeptabel, wenn sie auf die ersten Versicherungsjahre begrenzt werden. Für Zahnbehandlung ist die vollständige und für den Zahnersatz wenigstens eine 80prozentige Erstattung sinnvoll.