Beamte: Beihilfe plus private Krankenversicherung
Für Beamte und Beamtenanwärter ist die private Krankenversicherung fast immer günstiger
Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst sind von der Sozialversicherung befreit. Die öffentlichen Arbeitgeber beteiligen sich durch die Beihilfe an den Krankheitskosten ihrer Bediensteten. Die Beihilfe deckt immer nur einen Teil der Krankheitskosten des Beamten und seiner Familie. Das verbleibende Risiko muss durch eine private Krankenversicherung abgesichert werden.
Hierfür bieten die Versicherer sogenannte Quoten- oder Ergänzungstarife an. Theoretisch können Beamte auch Mitglieder in einer gesetzlichen Krankenversicherung werden. Sie werden dort dann wie Selbständige geführt. Wegen der hohen Kosten, die damit zusammenhängen lohnt sich dies in den allerseltensten Fällen - zum Beispiel wenn sehr viele Kinder mitversichert werden sollen. Einige Bundesländer bieten eine "pauschale Beihilfe" an. Hier wird der Beitrag zur gesetzlichen Krankenkasse vom Dienstherrn zur Hälfte übernommen.
Die Ergänzungstarife sind weitgehend standadisiert und mit den Beihilferegelungen der öffentlichen Arbeitgeber abgestimmt. Beamte sollten diese angepassten Tarife nutzen und keine stark abweichenden Varianten vereinbaren.
Viele Versicherer werben mit besonders herausragenden einzelnen Leistungskomponenten. Davon sollte man sich nicht blenden lassen. Entscheidend ist das Gesamtpaket, das in keinem Bereich das Leistungsniveau der gesetzlichen Kassen unterschreiten sollte. Auf bestimmte Mindeststandards sollte man nicht verzichten.
Angebot und Beratung für beihilfeberechtigte Beamte
Vor dem Abschluss einer privaten Beihilfe-Ergänzungsversicherung ist eine Beratung durch einen geprüften Versicherungsfachmann unbedingt erforderlich und gesetzlich vorgeschrieben. Hier finden Sie Möglichkeiten der kostenlosen Beratung.
Ambulante Heilbehandlung: Die anteiligen Kosten für die Heilbehandlung durch Ärzte und Heilpraktiker, gesetzlich vorgeschriebene Vorsorgeuntersuchung sowie Arznei-, Hilfs- und Heilmittel sollten vollständig übernommen werden. Auch bei der Psychotherapie sollte keine drastischen Leistungseinschränkungen festgeschrieben sein. Schließlich sollte die "Kurortklausel" aufgehoben sein, sonst werden viele Leistungen, die in Kurorten erbracht werden, nicht ersetzt.
Stationäre Heilbehandlung: Bei stationärer Behandlung sollte das Arzthonorar nicht begrenzt werden.
Zahnbehandlung und Zahnersatz: Höchstgrenzen für die Behandlungskosten sind nur akzeptabel, wenn sie auf die ersten Versicherungsjahre begrenzt werden. Für Zahnbehandlung ist die vollständige und für den Zahnersatz wenigstens eine 80prozentige Erstattung sinnvoll.
Die meisten Krankenversicherer halten sich an eine freiwillige Annahmeverpflichtung. Kein Beamter wird aus gesundheitlichen Gründen abgelehnt, solange er seinen Antrag im ersten Jahr seines Beamtenverhältnisses stellt. Risikozuschläge werden auf 100 Prozent begrenzt. Übrigens: Ergänzungstarife gibt es auch für Beamtenanwärter. Hier sollte man sich aber nicht von vermeintlich günstigen Anwärtertarifen blenden lassen. Die Kosten der späteren Beihilfe-Ergänzungsversicherung zählen bei der Entscheidung für einen Anbieter.
Beratung zu einzelnen Krankenversicherern
Wenn Sie Informationen zur privaten Beihilfe-Ergänzungsversicherung einer bestimmten Gesellschaft wünschen, können Sie Angebot und Beratung hier kostenlos anfordern.