Checkliste: Gesundheitsinformationen aus dem Internet

Tipps der Verbraucherzentrale NRW

Checkliste: Gesundheitsinformationen aus dem Internet
Tipps der Verbraucherzentrale NRW

1. Wer ist Anbieter der Gesundheitsinformationen?
Name, vollständige Adresse und eine Kontaktmöglichkeit per Telefon oder per email sollten leicht auffindbar und gut lesbar angegeben sein.

Hintergrund: Lesen Sie gerne anonyme Briefe? Meist gibt es “gute” Gründe, warum der Schreiber seine Identität verbirgt. Wir sind der Meinung: Wer nichts zu verbergen hat, kann auch sagen, wer er ist. Eine Kennzeichnung wer der Anbieter der Informationen ist, stellt für uns daher eine grundlegende Voraussetzung für die Seriosität einer Informationsquelle dar. Der Zugang zu diesen Informationen sollte darüber hinaus über einen direkten Link von der Homepage leicht auffindbar sein. Großzügiger bei der Anbieterkennzeichnung können Sie bei der Bewertung von privaten Seiten sein, denn man kann sicher nicht verlangen, dass Betreiber einer Seite ihre Privatadresse veröffentlichen. Doch auch hier gilt: Es muss deutlich erkennbar sein, dass es sich um eine private Seite handelt und eine Kontaktmöglichkeit - beispielsweise per email - sollte vorhanden sein.

Tipps: Die Angaben finden sich häufig in den Rubriken “Impressum” oder “Wir über uns”. Keinesfalls sollte man sich mit einer Postfach-Adresse abspeisen lassen. Vorsicht ist auch geboten, wenn als einzige Kontaktmöglichkeit eine gebührenpflichtige 0190/900-Nummer zur Verfügung steht. Findet sich kein direkter Link auf die Homepage, können Sie auch selbst durch Änderung der Adresszeile die Homepage einer Web-Seite ansteuern. Kürzen Sie die Adresse (URL), so, dass lediglich die Domain und der Länder-Code verbleiben. Kürzen Sie beispielsweise www.vz-nrw.de/SE8088165/doc981A auf www.vz-nrw.de, landen Sie von der Unterseite zum Thema “Gesundheitsberatung” auf der Homepage der Verbraucher-Zentrale NRW.

2. Welche Ziele und welche wirtschaftlichen Interessen verfolgt der Informationsanbieter?
Es muss deutlich werden, ob es sich um einen kommerziellen Anbieter handelt oder nicht. Bei kommerziellen Anbietern sollte die Branche (z.B. Arztpraxis, Pharmaunternehmen) erkennbar sein. Ansonsten sollte erkennbar sein, welche Ziele vom Anbieter verfolgt werden.
Insgesamt sollten diese Angaben von der Homepage aus ohne Schwierigkeiten zu finden sein.

Hintergrund: Für die Bewertung einer Information spielt es eine besondere Rolle, welche Interessen derjenige verfolgt, der die Information anbietet. Will etwa ein Anbieter seine Produkte oder seine speziellen Therapien verkaufen, wird er diese “ins rechte Licht rücken”, was unter Umständen auf Kosten der Sachlichkeit und Wissenschaftlichkeit geschieht. Gerade zu Gesundheitsfragen meldet sich so mancher Anbieter, der eher ideelle Interessen verfolgt und seine Weltanschauung vermitteln möchte, statt objektiv zu informieren. Machen Sie sich also ein Bild über die Ziele, die der Anbieter verfolgt und behalten sie diese im Hinterkopf, wenn Sie seine Informationen lesen.

Tipps: Diese Angaben sind häufig unter “Wir über uns” oder “Das Unternehmen” zu finden. Bei manchen Anbietern, etwa bei Arztpraxen oder Pharmaunternehmen ergibt es sich von selbst, welche wirtschaftlichen Interessen verfolgt werden. Bei Vereinen kann ein Blick in die Satzung weiter helfen.

3. Wer ist der Autor oder der fachlich Verantwortliche der Information?
Es sollte für Sie deutlich werden, wer für den Inhalt der Gesundheitsinformation fachlich verantwortlich ist und welche Qualifikation der Autor oder Verantwortliche besitzt. Dies gilt insbesondere für Seiten, deren Anbieter Sie nicht kennen und deren fachliche Kompetenz Sie nicht einordnen können. Reine Meinungsäußerungen oder persönliche Erfahrungen von Nicht-Fachleuten oder Patienten müssen klar als nicht “wissenschaftliche” Information gekennzeichnet sein.

Hintergrund: Die beste Information nützt Ihnen wenig, wenn Sie nicht wissen, wer sie erstellt hat und welche Qualifikation der Autor hat. Ist der Autor selbst nicht bekannt, kann auch der Hinweis auf eine Fachredaktion oder einen wissenschaftlichen Beirat hilfreich sein.
Je weniger Sie über einen Anbieter von Informationen wissen, desto wichtiger ist diese Kennzeichnung. Doch auch wenn Ihnen der Anbieter der Gesundheitsinformation als seriös und glaubwürdig bekannt ist, sollten Sie sich fragen, ob dieser auch für die jeweilige Information eigene Kompetenzen hat. So werden Sie beispielsweise bei einer ärztlichen Fachgesellschaft medizinische Kompetenz vermuten. Werden jedoch beispielsweise rechtliche Probleme erörtert, werden Sie wissen wollen, wer hierfür bei diesem Informationsanbieter die fachliche Kompetenz hat. Bei jeder Information sollten Sie einordnen können, ob es sich um eine Information durch einen entsprechend qualifizierten “Fachmann” handelt, um eine Meinungsäußerung oder einen Erfahrungsbericht von “Laien”.

Tipps: Je spezieller die Information ist, desto kritischer sollten Sie nach dem Autor oder fachlich Verantwortlichen suchen. Handelt es sich also um eine Basisinformation können Sie großzügiger sein als wenn Sie sich mit einer ganz speziellen, innovativen Therapie für eine schwere Erkrankung beschäftigen.
Auch der Anbieter der Informationen spielt eine Rolle. So können Sie beispielsweise auf Seiten von Arztpraxen, medizinischen Fachgesellschaften, Krankenkassen, Universitäten oder Behörden fachliche Kompetenz vermuten. Schwieriger wird es bei der Bewertung der Informationen von Selbsthilfegruppen, Portalen, Online-Angeboten von Zeitschriften oder Fernseh- und Rundfunksendern. Grundsätzlich gilt aber für alle Seiten: Je transparenter die Autorenschaft dargestellt wird, desto sicherer können Sie sich im Umgang mit der Information fühlen.

4. Wie schätzen Sie die Qualität der Information ein?
Werden für wichtige Aussagen Hinweise gegeben oder wissenschaftliche Quellen genannt, wo es weitere Belege für die Richtigkeit der Information gibt? Werden die zentralen Aussagen der Information nachvollziehbar dargestellt? Können Sie erkennen, ob es sich bei den Aussagen um wissenschaftlich bewiesene Informationen, Vermutungen oder private Meinungsäußerungen des Autors handelt?

Hintergrund: Die Qualität einer Information zu bewerten, ist sicherlich eine äußerst schwierige Aufgabe. Im Klartext: Hätten Sie das Fachwissen, um beurteilen zu können, ob die Information richtig oder falsch ist, würden Sie nicht danach suchen. Dennoch gibt es einige Anzeichen, nach denen Sie zur Bewertung der Qualität Ausschau halten können. Ist der Inhalt der Information für Sie nachvollziehbar dargestellt? Wird die Wirkungsweise beschrieben, wenn es sich um ein Arzneimittel oder eine Behandlungsmethode handelt? Werden Belege oder andere Quellen genannt, die die zentralen Aussagen der Information bestätigen? Werden bei Berichten über neue Forschungsergebnisse Quellen benannt, wo Sie Originalmaterial zu diesen Ergebnissen finden können? Auch hier gilt: Je spezifischer die Information ist, desto genauer sollten Sie hinschauen. Bei allgemeinen Aussagen, beispielsweise zu Körperfunktionen, muss nicht jede Aussage mit einer eigenen Quelle belegt sein. Wird Ihnen eine innovative Therapie vorgestellt und auf die Forschung verwiesen, ist eine Quellenangabe jedoch unverzichtbar.

Tipps: Es gilt als grundsätzliche Regel: Glauben Sie eine Information erst, wenn Sie sie bei mindestens zwei verschiedenen Informationsanbietern gefunden haben. Die Anbieter der Information sollten dabei unterschiedliche Interessen verfolgen (siehe Kriterium 2).
Auch die Angaben zu Beweisen oder Quellen sollten kritisch betrachtet werden. Einzelfallberichte sind grundsätzlich keine wissenschaftlichen Beweise und nicht jede medizinische Kapazität, die eine Information angeblich unterstützt, gibt es wirklich. Also auch hier gilt es sich zu fragen, ob die Angaben plausibel und nachprüfbar sind.

Hilfreich kann zur Bewertung der Information auch sein, ob diese Seite von Informationsanbietern empfohlen wird, die Ihnen bereits als seriös bekannt sind oder ein anerkanntes Gütesiegel vorliegt. Zur Zeit ist das einzig verfügbare Gütesiegel in diesem Bereich das so genannte hon-Siegel der Schweizer Health on the net Foundation (www.hon.ch, Link!). Hierbei handelt es sich jedoch weitestgehend um eine “Selbstverpflichtung” der Anbieter, eine durchgängige Kontrolle der Seiten erfolgt nicht. Ein weitergehendes Gütesiegel auf Ebene der europäischen Union wird für 2001 erwartet (www.medcertain.org, Link!).

5. Wie beurteilen Sie die Darstellung des Inhalts?
Informationen dürfen nicht einseitig sein. Vielmehr ist eine ausgewogene Darstellung des Inhalts gefordert. Bei Informationen über Therapien oder Behandlungsmethoden müssen neben dem Nutzen weitergehende Informationen beispielsweise zu Risiken und anderen Behandlungsmöglichkeiten vorliegen. Gibt es unterschiedliche Meinungen in der Forschung, muss darauf hingewiesen werden.

Hintergrund: An der Ausgewogenheit einer Information können Sie schnell erkennen, ob es sich hierbei wirklich um eine “neutrale” Information zu einem medizinschen Thema oder doch eher um einen “Werbetext” handelt. Als ausgewogen ist ein Text dann anzusehen, wenn er beispielsweise nicht nur die Vorteile einer Therapie oder eines Produkts herausstellt, sondern auch auf Risiken hinweist, andere Behandlungsmöglichkeiten erläutert oder auch die Auswirkungen auf Ihren Lebensalltag darstellt. Hilfreich ist bei der Bewertung auch noch einmal ein Abgleich mit den wirtschaftlichen Interessen und Zielen des Anbieters (Kriterium 2).

Tipps: Bei folgenden Formulierungen sollten bei Ihnen alle Alarmsirenen angehen: “Absolut nebenwirkungsfrei”, “100%ige Wirkungsgarantie” “Allheilmittel” oder “nur kurze Zeit verfügbar” (vergleiche auch Kriterium 8). Bei Texten, die solche Formulierungen enthalten, handelt es sich in der Regel um Werbung. Das gleiche gilt, wenn Sie den begeisterten Bericht eines geheilten Patienten lesen. Selbst wenn es diesen Patienten tatsächlich gibt, heißt es noch lange nicht, dass die Behandlung auch bei Ihnen wirkt. Besonders kritisch sollten Sie auch sein, wenn man versucht, Ihnen Angst einzuflößen, beispielsweise wenn man Ihnen einzureden versucht, dass Sie an einer schlimmen Krankheit leiden werden, wenn Sie es versäumen, ein neues “Wundermittel” einzunehmen. Hier handelt es sich um unseriöse Werbung! Auch so genannte Verschwörungstheorien sind beliebt. Seien Sie grundsätzlich misstrauisch, wenn man Ihnen beispielsweise verspricht, Sie aus der “Unmündigkeit der Schulmedizin zu befreien”. Hier sind dubiose Anbieter am Werk.

6. Wann wurde die Information erstellt?
Die Informationen müssen aktuell sein und es muss für Sie erkennbar sein, wann die Informationen erstellt bzw. aktualisiert wurde.

Hintergrund: Die beste Information nützt Ihnen nichts, wenn Sie nicht erkennen können, von wann sie stammt. Leider passiert es im Internet nicht selten, dass Seiten nicht mehr gepflegt und aktualisiert werden. Betrachtet man die Geschwindigkeit, mit der sich der Stand der medizinischen Forschung weiter entwickelt, werden sie nicht selten auf Informationen stoßen, die mittlerweile hoffnungslos überaltert sind. Ein Hinweis von wann eine Information stammt, ist daher unverzichtbar.

Tipp: Auch hier gilt: Je spezieller die Information, desto aktueller sollte sie sein. Handelt es sich eher um allgemeinere Informationen zu Gesundheit und Krankheit, können Sie beim Erstellungsdatum etwas großzügiger sein. Handelt es sich dagegen beispielsweise um eine Information zu einer neuen Krebstherapie, ist das Datum unverzichtbar, um erkennen zu können, ob es sich hier tatsächlich um eine “neue” Therapie handelt.

7. Wirkt sich die Information auf eine bereits bestehende Arzt-Patienten-Beziehung aus?
Bei Informationen muss, insbesondere wenn eine Selbstbehandlung empfohlen wird, deutlich gemacht werden, dass die Information eine Arzt-Patientenbeziehung nicht ersetzen kann. Bei “ernsteren” Erkrankungen muss darauf hingewiesen werden, dass ohne Rücksprache mit dem behandelnden Arzt keine Therapieänderung vorgenommen werden sollte.

Hintergrund: Die Informationsangebote im Internet können durchaus den eigenen Wissensstand verbessern und sollten dazu auch genutzt werden. Jedermann kann relativ unkompliziert auch an spezielle fachliche Informationen gelangen, die früher den Fachkreisen vorbehalten oder nur in Fachbibliotheken einsehbar waren. Diese Möglichkeit der Wissensbereicherung macht den persönlichen Arzt-Patientenkontakt aber nicht entbehrlich. Nicht ohne Grund verbietet die Berufsordnung für Ärzte eine individuelle Patientenberatung (z.B. per Internet oder Telefon), die ausschließlich ohne persönlichen Kontakt erfolgt. Die individuelle gesundheitliche Verfassung des Ratsuchenden kann erst im persönlichen Kontakt umfassend beurteilt und für die Behandlung verwertet werden. Seriöse Intenetseiten, die Patienteninformationen zu medizinischen Behandlungen veröffentlichen, sollten daher auf die Grenzen der Online-Information hinweisen und Ihnen sagen, in welchen Fällen Sie Ihren Arzt aufsuchen sollten.

Weniger relevant ist dieses Kriterium für Seiten, die lediglich allgemeinere Informationen zu Gesundheit und Krankheit geben und keine konkreten Handlungsanweisungen formulieren.

Tipps: Verlassen Sie sich nicht ausschließlich auf die allgemeinen ärztlichen Ratschläge im Internet. Was für viele passt, muss nicht unbedingt auf Sie zutreffen! Der Rat aus dem Internet kann einen persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt nur ergänzen, keinesfalls aber ersetzen. Treffen Sie wichtige Entscheidungen für Ihre Gesundheit niemals ohne Rücksprache mit Ihrem Arzt. Beim Warten auf eine Nachricht von einem Cyber-Doc können Sie im Ernstfall wichtige Zeit vergeuden, wenn eine notwendige Behandlung erst verzögert beginnen kann.

8. Erfolgt auf der Seite eine saubere Trennung zwischen Informationen und Werbung?
Die deutliche Trennung von Werbung und Information kann optisch durch unterschiedliche Fenster, Farbgestaltung, Schriften o.ä. erfolgen. Möglich ist auch ein schriftlicher Hinweis wie “Anzeige”. Werbung darf auf keinen Fall als wissenschaftliche Information “getarnt” werden.

Hintergrund: Das Internet wird vielfach als Werbeplattform genutzt. Die Werbung ist nicht zuletzt eine bedeutende Einnahmequelle. Viele Seiten bieten ein verwirrendes Bild von “blinkenden” Werbeanzeigen, Texten und Bildern, die auftauchen und wieder verschwinden, grellen Farben, durchlaufenden Textzeilen und dazwischen die eigentlichen Informationen. Oftmals ist die Werbung auf die Informationen abgestimmt, passend zum Heuschnupfen wird z.B. für Nasenspray und Augentropfen geworben. Und so mancher Anbieter versteht es, Werbung für eigene Produkte oder Therapien geschickt als sachliche Information anzubringen. Fallen Sie auf solche Tricks nicht herein! Gerade sehr einseitige “Informationen” über ein bestimmtes Produkt oder eine bestimmte Behandlungsmethode sollten Sie wachsam machen.

Tipp: Hier kann es nützlich sein, sich noch einmal die vom Anbieter verfolgten Ziele vor Augen zu führen. Handelt es sich z.B. um ein Pharmaunternehmen, ist es kein Zufall, wenn bei einer bestimmten Krankheit ein ganz bestimmtes Medikament empfohlen wird, das von dem betreffenden Pharmaunternehmen vertrieben wird. Ein “Doppelcheck” bei einem anderen Anbieter mit anderen Zielen lohnt sich.

Vorsicht ist geboten, wenn in Informationen Formulierungen wie beispielsweise “revolutionäre Entdeckung”, “100%iger Heilungserfolg” oder “absolut nebenwirkungsfrei” auftauchen. Hier handelt es sich in aller Regel nicht um eine Information, sondern um eine Werbung.

Gibt es einen online-Kontakt, bei dem Sie sensible Daten versenden? Handelt es sich beispielsweise um eine Online-Beratung oder ein Forum in dem Sie Angaben zu Ihrer gesundheitlichen Situation machen? Oder handelt es sich um einen Online-Shop, bei dem Sie Waren bestellen wollen? Dann sollten Sie sich auf jeden Fall für die Sicherheit und den Schutz Ihrer Daten interessieren. Weitere Informationen zum Thema E-Commerce entnehmen Sie bitte unserer Homepage in Rubrik “Markt & Recht.

9. Werden Datenschutzbestimmungen berücksichtigt?
Sind vertragliche Beziehungen vorgesehen, dürfen personenbezogene Daten ohne Einwilligung des Kunden nur soweit erhoben, verarbeitet und genutzt werden, wie es für den Vertragsschluss unbedingt erforderlich ist. Der Kunde ist vor Datenerhebung über Art, Umfang, Ort und Zweck der Erhebung und Verwendung der Daten und über die Widerrufsmöglichkeit einer Einwilligung aufzuklären. Auf die Datenschutzunterrichtung muss deutlich hingewiesen werden.

Hintergrund: Grundsätzlich sollte man vorsichtig mit seinen persönlichen Daten umgehen. Beim Versenden von e-mails sollte man nicht vergessen, dass diese (sofern keine Verschlüsselung erfolgt) von jedermann wie eine Postkarte gelesen werden können. Auch sollte man sich darüber im klaren sein, dass ein Anbieter durchaus Interesse daran haben kann, möglichst viele Daten zu sammeln und diese z.B. weiter zu verkaufen. Der Anbieter sollte daher wenn er personenbezogene Daten oder Zahlungsdaten abfragt, zuvor über den Datenschutz aufklären und sich verpflichten, die Datenschutzbestimmungen einzuhalten.

Tipps: Leider informieren nur die wenigsten Anbieter über den Datenschutz. Wenn Sie nur allgemeine Fragen haben und keine sensiblen Daten versenden, ist eine Datenschutzunterrichtung auch nicht relevant. Ansonsten gilt: Überlegen Sie sich gut, was Sie im Internet über sich mitteilen.

10. Gibt es ein Verschlüsselungssystem?
Da Informationen, die unverschlüsselt über das Internet übertragen werden, von Unbefugten gelesen werden können, sollten Sie darauf achten, dass Sie personenbezogene Daten (z.B. Geburtsdatum, Adresse) und Zahlungsdaten (z.B. Kreditkartennummer) nur versenden, wenn eine Verschlüsselung erfolgt.

Hintergrund: Durch die Verschlüsselung wird, grob gesagt, eine lesbare Information in eine unlesbare verwandelt. Absender und Empfänger verständigen sich auf einen bestimmten Schlüssel, um eine Information zu verschlüsseln und zu entschlüsseln. Bei der symmetrischen Verschlüsselung wird für Ver- und Entschlüsselung derselbe Schlüssel verwendet. Hier besteht das Problem darin, dass wenn bei der Übertragung des Schlüssels dieser an einen Unbefugten gerät, der Unbefugte mit dem Schlüssel alle Botschaften, die mit diesem unlesbar gemacht wurden auch entschlüsseln kann.

Bei der asymmetrischen Verschlüsselung dagegen werden zwei verschiedene Schlüssel verwendet, die als Paar zwar zusammengehören, aber nicht gegenseitig voneinander abzuleiten sind. Hier teilt der Anbieter dem Kunden nur einen Schlüssel mit, den sog. “Public Key” (Öffentlicher Schlüssel), mit dem die Information des Kunden verschlüsselt wird. Damit der Kunde auch sicher sein kann, dass der ihm mitgeteilte “Public Key” auch wirklich zu dem Anbieter gehört, der sich im Internet als solcher ausgibt, wird dem Anbieter ein Zertifikat erteilt, das ihn legitimiert. Das Gegenstück zum “Public Key”, der sog. “Privat Key” (Privater Schlüssel), mit dem die Information wieder entschlüsselt wird, verbleibt beim Anbieter. Das asymmetrische Verfahren ist besonders sicher, hat aber den Nachteil, dass es sehr langsam ist. Um dennoch eine hohe Sicherheit bei der Kommunikation zu ermöglichen, kombiniert man symmetrische und asymmetrische Verschlüsselungen. Die eigentliche Information wird symmetrisch verschlüsselt und der symmetrische Schlüssel wird asymmetrisch (mit dem “Public Key”) verschlüsselt.

Wichtig bei der Sicherheit ist aber auch die Länge des Schlüssels, die in Bit angegeben ist. Bei der symmetrischen Verschlüsselung sollte die Schlüssellänge mindestens 128 Bit betragen (sog. RC4-Verschlüsselung). Bei der asymmetrischen Verschlüsselung (meist RSA) sollte die Schlüssellänge nach dem heutigen Stand der Technik 1.024 Bit betragen. Verwendet der Anbieter die verbreitete SSL-Technik (Secure Socket Layer), sollten Sie neben der Schlüssellänge darauf achten, dass die SSL-Version nicht unter 2 liegt.

Tipps: Gesundheitsanbieter verwenden derzeit nur selten Verschlüsselungssysteme. Andere Internetanbieter, insbesondere größere Shop-Betreiber, verwenden häufig die SSL-Technik, die mit symmetrischen und asymmetrischen Verschlüsselungen arbeitet. Verschlüsselte Seiten können Sie u.a. daran erkennen, dass sich die Internet-Adresse verändert und https statt http erscheint. Am linken unteren Fensterrand des Browsers erscheint bei Netscape außerdem ein geschlossenes Vorhängeschloss. Wenn Sie das Vorhängeschloss anklicken, erfahren Sie weitere Details, z.B. über die Schlüssellänge und das Zertifikat. Weitere Informationen erhalten Sie auch unter www.warentest.de unter Service und Computeraktion. Dort finden Sie auch einen SSL-Check, mit dem Sie selbst den Anbieter überprüfen können.