Wer Elterngeld oder Mutterschaftsgeld bezieht, zahlt keinen Zusatzbeitrag
Ausnahme: Weiteres beitragspflichtiges Einkommen
Wer Elterngeld, Erziehungsgeld oder Mutterschaftsgeld bezieht und keine weiteren Einkünfte hat, ist vom Zusatzbeitrag befreit. Wenn Empfänger von Elterngeld vor Erhebung des Zusatzbeitrages keine Beiträge zur Krankenversicherung gezahlt haben, so zahlen sie auch den Zusatzbeitrag nicht. Das gilt für die Dauer des Bezugs ihrer Leistungen.
Im fünften Sozialgesetzbuch ist festgeschrieben, dass Empfänger von Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Erziehungsgeld oder Elterngeld vom Zusatzbeitrag befreit sind.
Wer Elterngeld, Erziehungsgeld oder Mutterschaftsgeld bezieht und zusätzlich ein beitragspflichtiges Einkommen hat, muss den Zusatzbeitrag allerdings zahlen. Dies gilt, wenn der Bezieher von Elterngeld durch weitere Einkünfte bereits vor Einführung des Zusatzbeitrages Beiträge zur Krankenversicherung geleistet hat. Ob der Zusatzbeitrag pauschal oder einkommensabhängig ist, ist dabei nicht entscheidend.