Empfänger von Sozialhilfe zahlen keinen Zusatzbeitrag
Auch Heimbewohner mit ergänzender Sozialhilfe ausgenommen
Empfänger von Sozialhilfe, Bezieher von Grundsicherung und Heimbewohner, die ergänzende Sozialhilfe erhalten, zahlen den Zusatzbeitrag nicht selbst, wenn ihre Krankenkasse einen Zusatzbeitrag einführt. Der Zusatzbeitrag wird vom Sozialamt oder dem Grundsicherungsamt gezahlt.
Im Sozialgesetzbuch (SGB XII) ist festgelegt, dass das Sozialamt den Zusatzbeitrag für Sozialhilfeempfänger zahlen muss, wenn es auch die Kosten für ihre Krankenversicherung trägt. Heimbewohner, die ergänzende Sozialhilfe bekommen, sind dort ebenfalls vom Zusatzbeitrag ausgenommen.
Versicherte, die Sozialhilfe oder Grundsicherung erhalten, werden direkt von der Krankenkasse über die Einführung des Zusatzbeitrages informiert. Sie müssen dann das Sozialamt oder die Grundsicherungsstelle benachrichtigen. Die Kosten für den Zusatzbeitrag werden dann vom Staat getragen und direkt an die Kassen gezahlt.
Grundsicherung im Alter oder Grundsicherung bei Erwerbsminderung erhalten Menschen, die wegen ihres Alters oder aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft aus dem Erwerbsleben ausgeschlossen sind und kein Einkommen haben, das für den Lebensunterhalt ausreicht.