Reisekrankenversicherung für Dienstreisen
Auch bei Reisen in EU-Ländern empfohlen
Bei dienstlichen Aufenthalten im Ausland muss der Arbeitgeber die Kosten medizinischer Behandlungen übernehmen. Wenn der Arbeitnehmer gesetzlich versichert ist, wird die Krankenkasse des Arbeitnehmers die Kosten erstatten - aber nur bis zu dem Betrag, den eine gesetzliche Krankenkasse für eine entsprechende Behandlung in Deutschland zahlen würde. In der Regel hat der Arbeitgeber die unangenehme Rolle einer Zahlstelle, die zunächst alle Kosten übernimmt.
Durch die Abschluss einer Reisekrankenversicherung für Dienstreisen können Arbeitgeber dieses Problem lösen. Genau wie bei privaten Reisekrankenversicherungen sind die Kosten hier sehr niedrig, der Nutzen aber groß. Selbst bei Reisen ins EU-Ausland empfehlen Verbraucherschützer den Abschluss solcher Versicherungen. Denn häufig entstehen bei der Behandlung im Ausland zusätzliche Kosten. Insbesondere der Krankenfücktransport ist nicht teil des gesetzlichen Leistungskatalogs in Deutschland.
Arbeitgeber können im Rahmen einer Reisekrankenversicherung für Dienstreisen auch die Vorteile von Gruppeverträgen nutzen.
Reisekrankenversicherung für Dienstreisen der ERGO
Arbeitgeber können im Rahmen der Reisekrankenversicherung für Dienstreisen der ERGO Krankenversicherung wählen, wie viele Mitarbeiterinnen und Miterbeiter versichern möchten. Sie können so besonders günstige Konditionen erreichen. Sie werden hier direkt zur Beitragsberechung der ERGO weitergeleitet.
Wenn der Unternehmer den Vertrag für eine Dienstreise-Krankenversicherung nicht selbst abschließen möchte, kann auch der Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin eine Reisekrankenversicherung selbst abschließen. Der Arbeitgeber erstattet dann die Kosten. Wichtig ist in diesem Fall aber, dass Dienstreisen von der Versicherung mit umfasst sind.
Reisekrankenversicherung der HanseMerkur für einzelne Reisende
Hier können Sie Reisekrankenversicherungen für einzelne - auch längere - Reisen abschießen.