Krankenhauszusatzversicherung: Was Interessenten beachten sollten
Komfortablere Unterbringung und Chefarztbehandlung sichern
Bei Krankenhausaufenthalten unterscheidet sich das Leistungsniveau von gesetzlichen und privaten Krankenkassen erheblich. Durch den Abschluss einer Krankenhausatzversicherung kann das gesetzliche auf das private Leistungsniveau angehoben werden.
Als Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung kann man sich weder das behandelnde Krankenhaus noch den behandelnden Arzt aussuchen. In der Regel wird ins nächstgelegene geeignete Krankenhaus überwiesen. Der Patient wird in Mehrbettzimmern untergebracht. Die Krankenhauszusatzversicherung ermöglicht Unterbringung im Zwei- oder Einbettzimmer und der behandelnde Arzt kann gewählt werden (häufig auch die Chefarztbehandlung).
Häufig kann man auch das behandelnde Krankenhaus frei wählen - etwa die 60 Kilometer entfernte Universitätsklinik, die unter Umständen wesentlich höhere Tagessätze berechnet als das nächstgelegene Kreiskrankenhaus. Für Privatarzthonorare sollten in der Police keine Begrenzungen vorgesehen sein.
Wichtig vor dem Vertragsabschluß
Bevor eine private Krankenzuversicherung einen Vertrag anbietet, wird sie sich genau über den Gesundheitszustand des Antragstellers informieren. Man sollte bei der Beantwortung dieser Gesundheitsfragen immer ehrlich sein und auch nichts verschweigen. Denn mit der Unterschrift unter den Vertrag entbindet man in aller Regel die behandelnden Ärzte für die Vergangenheit und die Zukunft gegenüber dem Krankenversicherer von ihrer Schweigepflicht.
Die privaten Versicherer sind nicht vepflichtet, Angaben zum Gesundheitszustand schon bei der Antragstellung auf ihren Wahrheitsgehalt hin zu überprüfen. Auch eine ärztliche Untersuchung befreit den Antragsteller nicht von seiner Verpflichtung, alle Antragsfragen wahrheitsgemäß zu beantworten.
Oft überprüfen die Versicherer die Angaben zur Gesundheit erst, wenn ein kostspieliger Versicherungsfall eingetreten ist. Sie verfolgen dann die Krankengeschichte des Betroffenen weit zurück. Für den Fall, dass sie verschwiegene Vorerkrankungen entdecken, erhält der Versicherte ausgerechnet dann, wenn er schwer erkrankt ist, keine Leistungen.