Krankenhaus-Zusatzversicherung für BKK-Versicherte
Krankenhaus und Arzt frei wählen
Tarif "Mehr in besten Händen - BKKST": Leistungsumfang der Krankenhaus-Zusatzversicherung der Barmenia in Kooperation mit den Betriebskrankenkassen (BKK).
Freie Krankenhaus- und Arztwahl
Die BKK-Versicherten wählen das Vertragskrankenhaus und den behandelnden Arzt selbst. Sie werden als Privatpatient behandelt. Die Barmenia übernimmt 100 % der Kosten. Zum Leistungsumfang gehören auch die vor- und nachstationären Behandlungen im Krankenhaus. Und noch eine Besonderheit: Wenn die Umstände es erfordern, können Ärzte mit ihren Patienten eine Honorarvereinbarung treffen, die über die Höchstgrenze der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) hinaus geht. Diese Aufwendungen werden - nach vorheriger Absprache - auch von der Barmenia übernommen.
Unterbrinung im Ein- oder Zweibettzimmer
BKK-Versicherte haben die freie Wahl, wie sie untergebracht und verpflegt werden möchten. Ganz nach ihren Wünschen und den Möglichkeiten des Krankenhauses, in einem Ein- oder Zweibettzimmer.
Ambulante Operationen
Nach Vorleistung der BKK werden 100 % der Kosten für ambulante Operationen im Krankenhaus übernommen. Und wenn die Umstände es erfordern, kann der Arzt mit dem Versicherten eine Honorarvereinbarung treffen, die über die Höchstgrenze der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) hinaus geht. Diese Aufwendungen werden - nach vorheriger Absprache - auch von der Barmenia übernommen.
Fahrtkosten
Im Rahmen einer stationären Heilbehandlung übernimmt die Barmenia 100 % der entstandenen Mehrkosten (max. 250 EUR je Krankenhausaufenthalt) für den Transport zum und vom Krankenhaus.
Tarif BKKST auf einen Blick:
- freie Wahl des behandelnden Arztes
- freie Wahl des Vertragskrankenhauses sowie Arzt Ihrer Wahl - einschließlich vor- und nachstationären Untersuchungen im Krankenhaus
- Mehrkosten für die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer
- ambulante Operationen im Krankenhaus nach Vorleistung Ihrer BKK
- Mehrkosten für den Transport zum und vom Krankenhaus
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