Ambulante Zusatzversicherung: Privatpatient beim Arzt
Große Tarifvielfalt: Information und Beratung vor dem Abschluss wichtig
Keine langen Wartezeiten beim Arzt oder Kostenübernahme für die neue Brille: Ambulante Zusatzversicherungen erweitern den Leistungumfang der gesetzlichen Krankenversicherung. Wegen der großen Tarifvielfalt sollten Interessenten sich vor einem Abschluss zunächst überlegen, welche Leistungen ihnen wirklich wichtig sind. So findet man am leichtesten die passende Zusatzversicherung.
Die Leistungen kommen dabei immer aus dem Bereich der ambulanten Versorgung:
- Kostenübernahme für Brillen, Brillengläser, andere Sehhilfen und Lasik-Operationen,
- zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen über die Standardvorsorge hinaus,
- schnellere Termine und Behandlungen bei Fachärzten,
- freie Arztwahl, ohne sich an Vorgaben der gesetzlichen Krankenkasse halten zu müssen,
- Kostenerstattung für Heilpraktiker und Naturheilverfahren,
- umfangreichere Erstattungen bei der Versorgung mit Hilfsmitteln wie Hörgeräten, Rollstühlen oder Rollatoren,
- Finanzierung von Präventionsmaßnahmen wie Ernährungskursen, Rückenschulen und Raucherentwöhnungsprogrammen.
Bei einigen ambulanten Zusatzversicherungen sind Leistungen enthalten, die auf den ersten Blick nicht dem ambulanten Bereich zugeordnet werden. Dazu zählen die gesundheitliche Absicherung bei Auslandsaufenthalten inklusive Rücktransport aus dem Ausland oder die Chefarztbehandlung im Krankenhaus.
Viele Tarifvarianten
Die meisten privaten Krankenversicherungen bieten ihre ambulanten Zusatzversicherungen in zwei oder drei verschiedenen Tarifvarianten an. Bei einigen Versicherungen kann man die ambulante Zusatzversicherung nach dem Baukastenprinzip zusammenstellen. So wählt der Versicherte selbst, welche Leistungen inbegriffen sein sollen. Bei vielen Anbietern sind zahnärztliche Behandlungen oder Auslandsreisekrankenversicherungen als Ergänzungstarif hinzubuchbar.
Wichtig vor dem Vertragsabschluß
Bevor eine private Krankenversicherung einen Vertrag abschließt, wird sie sich über den Gesundheitszustand des Antragstellers informieren. Man sollte bei der Beantwortung dieser Gesundheitsfragen immer ehrlich sein und auch nichts verschweigen. Denn mit der Unterschrift unter den Vertrag entbindet man in aller Regel die behandelnden Ärzte für die Vergangenheit und die Zukunft gegenüber dem Krankenversicherer von ihrer Schweigepflicht.