Union Krankenversicherung (UKV): Heilpraktiker

Ergänzungsschutz für alternative Heilmethoden beim Arzt oder Heilpraktiker


UKV

Der Ergänzungsschutz für alternative Heilmethoden beim Arzt oder Heilpraktiker. Inklusive Leistungen für Osteopathie, Massagen und der Traditionellen Chinesischen Medizin (TCM). 80% bis 1.250 € Rechnungsbetrag pro Kalenderjahr für:

  • Alternative Heilmethoden: Behandlung durch Heilpraktiker oder Ärzte
  • Heilmittel: Übernahme gemäß GebüH und Hufelandverzeichnis
  • Medikamente und Verbandmittel: Übernahme der mit der Heilbehandlung in Verbindung stehenden Medikamente und Verbandmittel.

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