Augen-Zusatzversicherung
Brillen, Kontaktlinsen, Augenlasern und mehr
Viele private Krankenversicherungen bieten Zusatzversicherungen speziell für medizinische Leistungen rund am die Augen an, die neben Kostenübernahmen für Sehhilfen häufig weitere Leistungen wie Augenlasern umfassen.
Zusatzleistungen für die Augen im Überblick
Meist umfassen Zusatzversicherungen für die Augen der privaten Krankenversicherungen Zuzahlungen zu Brillen und Kontaktlinsen sowie Vorsorgeuntersuchungen für häufig auftretende Augenerkrankungen wie grüner oder grauer Star. Einzelne Tarife umfassen auch Zuschüsse zu Sonnenbrillen mit Sehstärke. Wer sich die Augen lasern lassen möchte, erhält über die Zusatzversicherungen oft eine einmalige Zuzahlung.
Die meisten privaten Krankenversicherungen, die Zusatzversicherungen für die Augen anbieten, haben zwei oder mehr Tarifoptionen zur Auswahl. Die Tarife unterscheiden sich hinsichtlich der Höhe der Kostenübernahme. Höhere Tarife enthalten oft Extras wie Zuschüsse zu Lese-, Zweit- und Sonnenbrillen und Krankenhaustagegeldern, wenn wegen einer Augenerkrankung ein Krankenhausaufenthalt notwendig wird.
Augen-Zusatzversicherung der Barmenia
Die Zusatzversicherung "Mehr Sehen" ergänzt die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung im Bereich "Augen".
Kooperationen mit Optikern
Durch Kooperationen mit Optikern erhalten Versicherte vergünstigte Preise. Ihnen stehen oft regelmäßige Ersatzbrillen von den entsprechenden Optikerfirmen zu. Beispiele für solche Kooperationen sind der Apollo Optiker-Rabatt der Ergo Direkt und die Brillenversicherung der HanseMerkur, die mit Fielmann zusammenarbeitet.
Tarife für Auge und Ohr
Neben Zusatzversicherungen, die sich ausschließlich aufs Auge konzentrieren, gibt es Zusatzversicherungen die etwas breiter aufgestellt sind. So gibt es beispielsweise bei der Nürnberger Krankenversicherung den Tarif „Sehen und Hören“, der neben Sehhilfen und Augenlaser-Operationen auch Hörgeräte bezuschusst.
Wartezeiten beachten
Wer sich für eine Augen-Zusatzversicherung entscheidet, sollte auf mögliche Wartezeiten achten. Während bei manchen privaten Krankenversicherungen ein sofortiger Leistungsanspruch besteht, muss bei anderen Anbietern mehrere Monate oder sogar Jahre auf den vollen Anspruch der Leistungen gewartet werden.
Wer eine Sehschärfe von 30 Prozent oder weniger hat oder unter einer Weitsichtigkeit von mehr als +/- sechs Dioptrien leidet, hat einen gesetzlichen Leistungsanspruch auf Sehhilfen. Gleiches gilt für Personen mit Hornhautverkrümmungen die Sehhilfen mit mehr als vier Dioptrien benötigen. Auch Kinder mit Augenproblemen erhalten von der gesetzlichen Krankenkasse fast immer Zuschüsse. Für diese Personengruppen ist eine Zusatzversicherung für die Augen daher in der Regel nicht sinnvoll.