Keine Kassenerstattung von rezeptfreien Medikamenten

Auch chronisch Kranke müssen rezeptfreien Medikamente selbst bezahlen

Auch chronisch Kranke müssen ihre rezeptfreien Medikamente nach einer Entscheidung des Bundessozialgerichts selbst bezahlen. Krankenkassen dürfen diese Kosten nicht erstatten, entschied das höchste deutsche Sozialgericht im November 2008 in Kassel. Es bestätigte damit eine Regelung der Gesundheitsreform 2004 und wies die Berufung eines 74-Jährigen dagegen zurück (AZ: B 1 KR 6/08 R). Der Kläger leidet an chronischer Bronchitis und nimmt deshalb seit 25 Jahren ein nicht verschreibungspflichtiges Medikament ein. Seit der Gesundheitsreform übernimmt die Krankenkasse die monatlich 28,80 Euro für das Präparat nicht mehr.

Dagegen hatte der Mann erfolglos vor dem Sozialgericht Hannover geklagt, das Landessozialgericht wies die Revision zurück. Auch das höchste deutsche Sozialgericht hält die Regelung für verfassungskonform. Der Vorsitzende Richter Peter Masuch sagte, «diese Regelung verstößt nicht gegen das Grundgesetz und auch nicht gegen Europäisches Recht».

Der Rechtsanwalt des Klägers war dagegen der Ansicht, das Erstattungsverbot führe zu einer Ungleichbehandlung innerhalb der Gruppe der chronisch Kranken. Der Kläger könne nicht nachvollziehen, weshalb nachweislich sichere und in der Anwendung unbedenkliche Arzneimittel aus der Verschreibungspflicht entlassen worden seien und damit dem Kranken nicht mehr erstattet werden. Der Rechtsbeauftragte der beklagten Krankenkasse warf dem Kläger dagegen vor, er wolle sich «einen nicht vorgesehenen Leistungsanspruch schaffen».