Verwaltungsgericht: Apothekenautomat für Rezeptmedizin rechtswidrig

Medikamente auf Rezept dürfen nicht von einem computergesteuerten Apothekenautomaten vergeben werden

Medikamente auf Rezept dürfen nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe nicht von einem computergesteuerten Apothekenautomaten vergeben werden. Solche Abgabeschalter, bei denen der Apotheker über Video zugeschaltet ist, verstoßen nach der am Dienstag in Karlsruhe veröffentlichten Entscheidung schon deshalb gegen das Arzneimittelrecht, weil der Apotheker die Echtheit des - zunächst nur eingescannten - Rezepts nicht zuverlässig überprüfen könne. Dagegen sind laut Gericht Automaten für die Abgabe rezeptfreier Medikamente prinzipiell erlaubt.

Damit bestätigte das Gericht eine Verfügung des Regierungspräsidiums gegen eine Mannheimer Apotheke. An deren Außenschalter waren die Kunden über ein Videotelefon mit dem Apotheker verbunden; Rezepte wurde gescannt. Dem Gericht zufolge ist dies rechtswidrig, weil dem Apotheker das Rezept im Zeitpunkt der Abgabe des Medikaments bereits in Papierform vorliegen müsse; aus dem Automaten werde es dagegen erst nachträglich entnommen. Zudem müssten Änderungen der Verschreibung unmittelbar auf dem Rezept vermerkt werden (Az: 11 K 4331/07 vom 2. September 2008).