Krankenkassen-Beitrag für Studenten
Studenten-Krankenkasse bietet volle Leistung zum günstigen Preis
Gesetzliche Krankenversicherung und Pflegeversicherung sind in Deutschland Pflichtversicherungen. Eine Immatrikulation an einer Universität ist nur möglich, wenn eine Krankenversicherung besteht. Dabei erhebt die Krankenkasse gleichzeitig den Beitrag zur Pflegeversicherung und bucht den Gesamtbeitrag vom Konto ab.
Der Krankenkassen-Beitrag für Studenten setzt sich aus einem einheitlichen Sockelbetrag und einem Zusatzbeitrag zusammen, den jede Krankenkasse individuell festlegt. Damit zahlen Studierende - je nach Zusatzbeitrag ihrer Krankenkasse - einen unterschiedlichen Beitrag. Hier finden Sie eine Liste der Studenten-Beiträge der einzelnen Krankenkassen.
Der gemeinsame Sockelbetrag beläuft sich auf 10,22 Prozent des BAföG-Bedarfssatzes von 855,00 Euro. Hinzu kommt die Pflegeversicherung. Der hier verwendete Beitragssatz für die Pflegeversicherung gilt für Studenten ab 23 Jahren ohne Kinder. Hier finden Sie weitere Informationen zur Berechnung der Pflegeversicherung.
Die Möglichkeit der günstigen studentischen Krankenversicherung endet mit 30 Jahren. Danach kann eine wesentlich teurere freiwillige gesetzliche Krankenversicherung oder eine private Krankenversicherung für Studenten abgeschlossen werden. Studenten können sich auch zu Beginn ihres Studiums von der Krankenversicherungspflicht befreien lassen und sich privat versichern. Sie sind an diese Entscheidung für das gesamte Studium gebunden.
Die nachfolgende Tabelle zeigt, welchen Gesamtbeitrag Studenten in der studentischen Krankenversicherung zahlen müssen. Kostenlos familienversichert bleiben Studenten unter 25 Jahren, wenn die Eltern gesetzlich versichert sind. Bei Werkstudenten gilt eine Einkommensgrenze von 585 Euro.
GÜNSTIGSTE KRANKENKASSEN FÜR STUDENTEN (BUNDESWEIT GEÖFFNET)
Krankenkasse | Krankenkassenbeitrag | Pflegeversicherungsbeitrag | Gesamtbeitrag pro Monat | Mitgliedsantrag |
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103,11 € | 0,04 € | 103,15 € | › |
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106,11 € | 0,04 € | 106,15 € | › |
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107,90 € | 0,04 € | 107,94 € | › |
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108,33 € | 0,04 € | 108,37 € | › |
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108,33 € | 0,04 € | 108,37 € | |
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108,76 € | 0,04 € | 108,80 € | |
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108,76 € | 0,04 € | 108,80 € | › |
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108,76 € | 0,04 € | 108,80 € | |
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111,32 € | 0,04 € | 111,36 € | › |
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111,75 € | 0,04 € | 111,79 € | › |
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112,09 € | 0,04 € | 112,13 € | › |
Der in der Tabelle genannte Beitrag zur Pflegeversicherung bezieht sich auf Studenten ab 23 Jahren ohne Kinder.
Beispielrechnung: Krankenkassen-Beitrag für Studenten
Beitragssatz | Bemessungs-Grundlage in Euro | Krankenkassen-Beitrag in Euro | Pflegekassen-Beitrag in Euro | Gesamt-Beitrag in Euro | |
Studenten, Fach- u. Meisterschüler | 10,22 % + Zusatzbeitrag | 855,00 | 87,38 | 34,20 | 121,58 + Zusatzbeitrag |
Beispielrechnung bei Zusatzbeitrag von 1,2 % | 11,52 % | 855,00 | 97,64 | 34,20 | 131,84 |
Studenten unter 25 Jahren müssen nicht die Krankenkasse für Studenten wählen, sondern können meist die Familienversicherung weiter nutzen. Spätestens ab einem Alter von 25 Jahren müssen sich Studenten aber um eine eigene Krankenkasse bemühen.
Bei der Krankenversicherung für Studenten gilt eine Altersgrenze von 30 Jahren. Danach ist eine wesentlich teurere freiwillige Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse möglich. Hinzu kommt der Beitrag zur Pflegeversicherung. In der Beispielrechnung gehen wir von dem Pflegeversicherungs-Beitrag eines Versicherten ohne Kinder aus ( 4,0 Prozent). Studenten über 30 Jahren können auch eine private Krankenversicherung abschließen.
Beispielrechnung: Krankenkassen Beitrag für Studenten ab 30 Jahren
Beitragssatz | Bemessungs-Grundlage in Euro | Krankenkassen-Beitrag in Euro | Pflegekassen-Beitrag in Euro | Gesamtbeitrag in Euro | |
Studenten über 30 Jahren ohne Einkommen | 14 % + Zusatzbeitrag | 1178,33 | 164,97 | 47,13 | 212,10
+ Zusatzbeitrag |
Beispielrechnung bei Zusatzbeitrag von 1,6 % | 15,6 % | 1178,33 | 185,58 | 47,13 | 232,71 |
Kinder und Ehepartner von Studenten sind mitversichert
Verheiratete Studenten oder Studentinnen mit Kindern können die günstige Krankenversicherung der Studenten auch für ihre Familienangehörigen nutzen. Voraussetzung ist, dass der Ehepartner nicht selbst versicherungspflichtig ist.
Weitere Informationen:
- Familienversicherung oder studentische Krankenversicherung?
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