Krankenversicherung für Studenten zwischen 25 und 30 Jahren
Volle Leistung und günstige Beiträge in der Studenten Krankenversicherung
Wer nicht mehr familienversichert ist, kann dennoch bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung für Studenten bleiben. Studenten zahlen dann einen besonders günstigen Beitrag für die studentische Krankenversicherung und haben gleichzeitig die vollen Leistungsansprüche der gesetzlichen Krankenversicherung.
Der häufigste Fall sind Studenten, die mit Vollendung des 25. Lebensjahres nicht mehr familienversichert sind. Sie werden versicherungspflichtig und können selbst eine neue Krankenkasse wählen. Ausnahme: Wer privat versichert war, kann während des Studiums nicht in eine gesetzliche Krankenkasse wechseln.
Die Krankenversicherung für Studenten kann über diese Altergrenze von 30 Jahren hinaus verlängert werden, wenn die Geburt eines Kindes mit anschließender Betreuung, eine Behinderung, die Mitarbeit in Hochschulgremien oder die Betreuung Familienangehöriger mit Behinderung die Studiendauer verlängert haben.
Eine Verlängerung des Versicherungsschutzes der Studenten kann auch in der Art der Ausbildung begründet liegen. Zu den Gründen zählen vor allem das Aufbaustudium sowie der Erwerb der Zugangsvoraussetzungen auf dem zweiten Bildungsweg. Persönliche Gründe können sein: die Nichtzulassung zur gewählten Ausbildung im Auswahlverfahren, der Wehr- oder Zivildienst sowie die Verpflichtung als Soldat auf Zeit oder im Bundesgrenzschutz oder die ehrenamtliche Mitwirkung in den Gremien der Hochschulen.
Die Mitgliedschaft in der Studentischen Krankenversicherung bleibt auch erhalten, solange Erziehungsgeld bezogen oder Wehr- oder Zivildienst abgeleistet wird. Bestimmte Kassen bieten ihren Kunden an, dass sie zu einem vergünstigten Beitrag freiwillig weiterversichern können - wenn sie weiterhin fürs Studium eingeschrieben sind.
Als Studentin oder Student werden nicht die Personen versichert, die hauptberuflich selbständig erwerbstätig sind. Dies gilt ebenso für Personen, die kraft Gesetzes versicherungsfrei sind (Beamte, Richter, Soldaten auf Zeit sowie Berufssoldaten der Bundeswehr, Geistliche der als öffentlich-rechtliche Körperschaften anerkannten Religionsgemeinschaften).
Die Wahl ist vom Versicherten spätestens zwei Wochen nach Eintritt der Versicherungspflicht gegenüber der gewählten Krankenkasse zu erklären. Die gewählte Krankenkasse ist auch für die Durchführung der Pflegeversicherung zuständig.
Günstigste Krankenkassen für Studenten (deutschlandweit geöffnet)
Krankenkasse | Krankenkassenbeitrag | Pflegeversicherungsbeitrag | Gesamtbeitrag pro Monat | Mitgliedsantrag |
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103,11 € | 0,04 € | 103,15 € | › |
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106,11 € | 0,04 € | 106,15 € | › |
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107,90 € | 0,04 € | 107,94 € | › |
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108,33 € | 0,04 € | 108,37 € | › |
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108,33 € | 0,04 € | 108,37 € | |
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108,76 € | 0,04 € | 108,80 € | |
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108,76 € | 0,04 € | 108,80 € | › |
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108,76 € | 0,04 € | 108,80 € | |
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111,32 € | 0,04 € | 111,36 € | › |
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111,75 € | 0,04 € | 111,79 € | › |
Der hier genannte Beitrag zur Pflegeversicherung gilt für Studenten ab 23 Jahren ohne Kinder.