Zuschüsse für alternative Heilmethoden über Bonusprogramm

Gesundheitsbewusstes Verhalten wird belohnt

Einige Krankenkassen bieten Unterstützung bei der Finanzierung alternativer Heilmethoden über ein Bonusprogramm. Versicherte sollten sich dann über den Umfang der Vorleistungen informieren, die Sie im Rahmen des Bonusprogramms erbringen müssen. Auch die Höhe der  Zuschüsse sollte beachtet werden.

Bonusprogramme sind eine gute Sache. Gesundheitsbewusstes Verhalten wird belohnt. Dabei können Versicherte häufig zwischen einer Geldprämie oder der Finanzierung privater Zusatzleistungen wählen. Oft fällt die Unterstützung solcher Mehrleistungen - von professioneller Zahnreinigung bis Osteopathie - großzügiger aus, als die einfache Überweisung der Geldprämie.

Wer an einem Bonusprogramm teilnehmen möchte, muss sich bei seiner Krankenkasse anmelden. Dann kann das Punktesammeln beginnen. Die folgende Tabelle führt die Krankenkassen auf, die nach eigenen Angaben Zuschüsse für alternative Heilmethoden über Bonusprogramme leisten. Die Sortierung entspricht der im Bereich "Alternative Heilmethoden" im Krankenkassen-Vergleichsrechner erreichten Punktzahl.

Zuschüsse nur über Bonusprogramm

  • Klick auf das Logo: Leistungsprofil der Krankenkasse.
  • Klick auf den Namen: Leistungen der Krankenkasse für alternative Heilmethoden. 

Diese Krankenkassen haben Angeben zur zur Höhe der Finanzierung von alternativen Heilmethoden über Bonusprogramme gemacht:

Höhe der Zuschüsse über Bonusprogramme

Krankenkasse Zuschuss pro Jahr Bedingung Mitgliedsantrag
AOK PLUS 600,00 €
Zuschuss als PLUS-Leistung im Rahmen des AOK PLUS Bonusprogrammes (z. B. Ayurveda, Balneotherapie, Chelattherapie, Eigenbluttherapie, Eigenharntherapie, Homöopathie, Elektrotherapie, Feldenkrais, Heliotherapie, Hydrotherapie, Kryotherapie, Phototherapie, Reflexzonenmassage, Traditionelle Chinesische Medizin, Bachblütentherapie, Chiropraktik, Chirotherapie, Heileurythmie, Misteltherapie, Neuraltherapie)
Antrag
DAK Gesundheit 500,00 € Über das Bonusprogramm können Versicherte bis zu 500 Euro pro Jahr erhalten. Antrag
BKK VDN 400,00 €
Bonuspunkte gibt es für durchgeführte Maßnahmen aus den Bereichen Vorsorge, Früherkennung und gesundheitsbewusstes Verhalten. Ab 5 Maßnahmen verdoppelt sich der Bonus stetig auf max. 200 bis 400 Euro.
Antrag
mhplus Krankenkasse 350,00 €
Für jede Aktivität können Sie zwischen 5,00 Euro und 15,00 Euro bekommen. Der Wert unterscheidet sich je nach Maßnahme. Sie entscheiden, ob Sie Bargeld haben möchten oder einen Zuschuss (doppelter Betrag = bis zu 350,00 Euro) für schon selbst bezahlte Gesundheitsleistungen. Vorsorge & Impfungen Sie machen bei den folgenden Aktivitäten mit: Gesundheits-Check Zahnvorsorge Krebs-, Darmkrebs- und Hautkrebs-Vorsorge Kindervorsorge Mammografie Bauchaortenaneurysma Schutzimpfungen Sport & Prävention Bonus für weitere Aktivitäten: Sport, Hochschul- oder Betriebssport Deutsches Schwimm- oder Sportabzeichen Sportveranstaltung im Ausdauersport mhplus Online-Coach Gesundheitswerte im Normbereich
Antrag
BERGISCHE KRANKENKASSE 300,00 €
FlexiBonus² bis 300 € gemäß der gültigen Satzung Zweckprämie für Alternative Behandlungen: Erstattungsfähig sind Kosten für eine Behandlungsserie Akupunktur, Osteopathie oder Chiropraktik sowie für naturheilkundliche Behandlungen nach dem Hufeland-Verzeichnis und der Gebührenordnung der Heilpraktiker. Eine Behandlungsserie kann aus bis zu 3 aufeinanderfolgenden Behandlungen bestehen.
Antrag
Mobil Krankenkasse 300,00 €
Budget wird im Rahmen unseres Bonusprogramms zur Verfügung gestellt. Zuschuss zu den Leistungen ist abhängig von den erbrachten Maßnahmen.
Antrag
SBK 205,00 €
Privatrechnung vom Heilpraktiker (zum Beispiel Naturheilverfahren, bioelektrische Verfahren oder Traditionelle Chinesische Medizin) Privatrechnung für Akupunktur
Antrag
KKH Kaufmännische Krankenkasse 120,00 €
Bei Nachweis von z. B. sechs gesundheitsbewussten Maßnahmen erhalten Versicherte ein Gesundheitsbudget von 120 Euro. Der Bonus fällt höher aus, wenn mehr Maßnahmen durchgeführt werden.
Antrag

Satzungsleistungen können jederzeit Änderungen unterliegen. Informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, bevor Sie Leistungen in Anspruch nehmen. Die Satzung Ihrer Krankenkasse finden Sie im Krankenkassen-Profil. Dieser Link führt zur Liste der 58 am Vergleich teilnehmenden Krankenkassen. Hier finden Sie die Regeln, nach denen wir unseren Krankenkassen-Vergleich durchführen.