Gesundheitskonto zur Finanzierung alternativer Heilmethoden

Freiheit und Begrenzung zugleich

Einige Krankenkassen bieten ihren Versicherten jährlich einen festen Geldbetrag, den sie frei für Gesundheitsleistungen verwenden können. Damit können Behandlungen finanziert werden, die Versicherte sonst selbst bezahlen müssten. Solche "Gesundheitskonten" bedeuten aber immer auch die Begrenzung der Mehrleistungen der Krankenkasse auf einen bestimmten Betrag.

Im Bereich der alternativen Heilmethoden nutzt es wenig, wenn die Krankenkasse zwar sehr viele denkbare Behandlungsformen unterstützt, als Guthaben auf dem Gesundheitskonto aber nur 100 Euro pro Jahr angeboten werden. Das reicht dann höchstens für zwei Behandlungstermine im Jahr. Wenn dann professionelle Zahnreinigung und Chiropraktik vom Versicherten gewünscht werden, kann es schnell knapp werden.

Der Vorteil des Gesundheitskontos: Der Versicherte kann frei wählen, welche Gesundheitsleistungen ihm wichtig sind. Ein wirklich gutes Angebot sind Gesundheitskonten aber nur, wenn wenigsten 200 Euro pro Jahr zur Verfügung stehen. Wenn dann noch bestimmte Leistungen - wie Reiseimpfungen - zusätzlich unterstützt werden, stimmt das Angebot.

Die folgende Tabelle führt die Krankenkassen auf, die nach eigenen Angaben Zuschüsse für alternative Heilmethoden überein Gesundheitskonto leisten. Die Sortierung entspricht der im Bereich "Alternative Heilmethoden" im Krankenkassen-Vergleichsrechner erreichten Punktzahl.

Zuschüsse über Gesundheitskonto

  • Klick auf das Logo: Leistungsprofil der Krankenkasse.
  • Klick auf den Namen: Leistungen der Krankenkasse für alternative Heilmethoden. 

Diese Krankenkassen haben Angeben zur Höhe der Finanzierung von alternativen Heilmethoden über ein Gesundheitskonto gemacht:

Alternative Heilmethoden: Gesundheitskonto

Krankenkasse Zuschuss pro Jahr Bedingung Mitgliedsantrag
AOK Nordwest 500,00 € Ärztliche Verordnungen Antrag
AOK PLUS 500,00 €
Akupunktur über gesetzlichem Standard: Die AOK PLUS übernimmt Akupunktur zur Geburtsvorbereitung ab der 36. Schwangerschaftswoche, im Rahmen des SchwangerschaftPLUS-Paket, in Höhe von bis zu 500 Euro.
Antrag
BERGISCHE KRANKENKASSE 300,00 €
Extra Leistungen für Schwangere gemäß der Satzung.Leistungen für Schwangere Die BERGISCHE erstattet zudem Kosten für nichtverschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel, die während der Schwangerschaft mit den Wirkstoffen Jodid, Eisen, Magnesium und/oder Folsäure als Mono- oder Kombinationspräparate beansprucht werden und für nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel der besonderen naturheilkundlichen Therapierichtungen.
Antrag
Novitas BKK 200,00 € Bei aktiver Teilnahme am Bonusprogramm bis zu 200 Euro als zweckgebundene Prämie pro Jahr. Antrag
AOK Hessen 150,00 €
Die AOK Hessen übernimmt die Kosten für drei osteopathische Behandlungen je Kalenderjahr. Es werden 100 % des Rechnungsbetrages, jedoch nicht mehr als 50 Euro je Sitzung (max. 150 Euro) erstattet. Die Behandlung ist ärztlich zu verordnen und darf nur durch einen zugelassenen Vertragsarzt mit Zusatzqualifikation der Osteopathie durchgeführt werden. Die AOK Hessen erstattet die Kosten für homöopathische Behandlungen und Arzneimittel für alle Versicherten bis zu einem Betrag von 150 Euro pro Jahr.
Antrag
KNAPPSCHAFT 150,00 € Antrag
BKK ProVita 120,00 €
Osteopathie Die BKK ProVita erstattet einen Betrag in Höhe von max. 150 EUR (zu 100%) pro Jahr im Rahmen des Gesundheitskontos BKK GesundPlus. Bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres erhalten Versicherte mit BKK GesundPlus U21 bis zu 250 EUR im Jahr. Alternative Arzneimittel Apothekenpflichtige Arzneimittel der Anthroposophie, der Homöopathie und der Phytotherapie können im Rahmen des Gesundheitskontos BKK GesundPlus mit bis zu 160 EUR bezuschusst werden. Bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres erhalten Versicherte mit BKK GesundPlus U21 bis zu 250 EUR im Jahr.
Antrag
Continentale BKK 100,00 € 100 Euro Kostenübernahme für Naturarzneimittel (Homöopathie, Anthroposophie, Phytotherapie). Antrag

Satzungsleistungen können jederzeit Änderungen unterliegen. Informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, bevor Sie Leistungen in Anspruch nehmen. Die Satzung Ihrer Krankenkasse finden Sie im Krankenkassen-Profil. Dieser Link führt zur Liste der 58 am Vergleich teilnehmenden Krankenkassen. Hier finden Sie die Regeln, nach denen wir unseren Krankenkassen-Vergleich durchführen.