Zahnersatz: Niedrigerer Eigenanteil bei Nutzung bestimmter Hersteller
Verträge mit Zahnarzt-Netzwerken und Herstellern senken Kosten
Beim Zahnersatz übernehmen die Krankenkassen nur einen Teil der Kosten. Für den Kostenanteil der Krankenkassen gelten Festbeträge, die in der Regel zur Finanzierung nicht ausreichen. Die Restkosten muss der Versicherte als Eigenanteil tragen. Dieser Eigenanteil ist abhängig von der Art des Zahnersatzes und kann variieren.
Einige Krankenkassen haben spezielle Verträge mit Zahnarzt-Netzwerken und Herstellern, die die Kosten für den Zahnersatz senken und so dafür sorgen, dass der Eigenanteil des Versicherten geringer ausfällt. Die unten aufgeführten Krankenkasse verfügen über solche Angebote. Sprechen Sie hierzu Ihre Krankenkasse an.
Patientinnen und Patienten sollten sich vor der Entscheidung für einen bestimmten Hersteller von Zahnersatz über dessen Produkte und die damit verbundenen Kosten informieren. Zahnarzt und Krankenkasse können hierzu beraten und bei der Auswahl des richtigen Herstellers unterstützen. Zahnersatz ist ein Sammelbegriff für verschiedene Arten von künstlichen Zähnen, die bei Verlust oder Schädigung von natürlichen Zähnen eingesetzt werden können.
Die folgende Tabelle führt die Krankenkassen auf, die nach eigenen Angaben beim Zahnersatz durch Verträge mit Zahnarzt-Netzwerken oder bestimmten Hersteller den Eigenanteil senken können. Die Sortierung entspricht der im Bereich "Vorteile bei der Zahnbehandlung" im Krankenkassen-Vergleichsrechner erreichten Punktzahl.
Zahnmedizinische Beratung
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