Krankenkassenbeitrag für Arbeitnehmer

Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen sich den Beitrag

Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen sich den Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung. Wer eine Arbeit aufnimmt und zwischen 538,01 und 5775,00 Euro im Monat verdient, muss einer gesetzlichen Krankenkasse beitreten. Der Arbeitnehmer wählt eine Krankenkasse und beantragt die Mitgliedschaft.

Der Arbeitgeber berechnet den Krankenkassen-Beitrag, zieht die Hälfte vom Gehalt ab und leitet den gesamten Beitrag an die Krankenkasse weiter. Berechnet die Krankenkasse einen Beitragssatz von 15,6 Prozent, zahlt der Arbeitnehmer 7,3 Prozent seines Bruttogehalts selbst. Die andere Hälfte zahlt der Arbeitgeber.

Der Krankenkassenbeitrag wird prozentual vom Bruttolohn berechnet. Damit ist die Höhe des Krankenkassenbeitrags vom Gehalt abhängig. Wer mehr verdient zahlt mehr, wer weniger verdient weniger. Beiträge müssen auch auf das Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld bezahlt werden. Die Leistungen sind für alle Versicherten gleich.

Für Arbeitnehmer gilt ein Höchstbeitrag. Ab einem Gehalt von 5175,00 Euro pro Monat steigt der Krankenkassenbeitrag für Arbeitnehmer nicht mehr. Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil sind nur bis zu dieser Beitragsbemessungsgrenze fällig. Die folgende Tabelle zeigt, wie hoch der Anteil des Arbeitnehmers am Gesamtbeitrag ist.

GÜNSTIGE KRANKENKASSEN FÜR ARBEITNEHMER
Bundesweit geöffnete Krankenkassen