Alternative Arzneimittel

Ergänzung zur Schulmedizin

Unter dem Begriff alternative Arzneimittel werden die Arzneimittel zusammengefasst, die von Ärzten und Heilpraktikern als Ergänzung zur schulmedizinischen Therapie verordnet werden.

Auch eine Selbsttherapie ist möglich. Diese setzt allerdings ein intensives Beschäftigen mit der gewählten Methode voraus. Hier sollte man gründlich recherchieren und auch die Grenzen der Eigentherapie kennen. Im Zweifelsfall sollte man es vorziehen, geschultes Personal zu befragen.

Unter den Begriff alternative Heilmittel fallen beispielsweise Bachblüten, aber auch Schüsslersalze und homöopathische Globuli. Auch viele Arzneien aus der Phytotherapie, also der Medizin auf pflanzlicher Basis, werden unter diesem Begriff vereint.

Für viele dieser Medikamente gibt es keinen streng wissenschaftlichen Nachweis. Sofern die Mittel als Arzneimittel verkauft werden sollen, sind Zulassungsverfahren erforderlich. Teilweise wird dabei aber lediglich kontrolliert, ob für den Patienten ein Schaden entstehen kann, da die Wirksamkeit ja nicht nachgewiesen werden kann.

Alternative Arzneimittel gibt es in unterschiedlichen Darreichungsformen, die von Tabletten über Globuli, Salben und Säfte bis hin zu Tinkturen reichen. Welches Mittel angewandt wird, richtet sich im Wesentlichen nach dem Beschwerdebild des Patienten. Einige Mittel sind auch nur in bestimmten Formen erhältlich, etwa homöopathische Mittel, die in aller Regel als Globuli vorliegen.

Unter der Voraussetzung, dass ein Privatrezept vom Arzt vorliegt, übernehmen einige Krankenkassen aber pro Jahr einen Teil der Kosten für alternative Arzneimittel. Bei Kostenübernahme im Rahmen eines Gesundheitskontos werden je nach in Anspruch genommener Summe andere Leistungen nicht mehr finanziert. Hinweis: Satzungsleistungen können jederzeit Änderungen unterliegen, informieren Sie sich hierzu immer bei Ihrer Krankenkasse.

Die folgende Tabelle führt die Krankenkassen auf, die nach eigenen Angaben die Kosten für Alternative Arzneimittel ganz oder teilweise übernehmen.

Kostenübernahme für alternative Arzneimittel

Krankenkasse Maximales Budget/Jahr Einschränkungen Mitgliedsantrag
AOK Nordwest 500,00 € max. 500€ pro Jahr Antrag
DAK Gesundheit 500,00 €
Schwangere erhalten für nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel mit den Wirkstoffen Eisen, Jod, und Folsäure als Monopräparat bzw. als Kombipräparat im Rahmen von DAK MamaPLUS bis zu 500 Euro.
Antrag
BERGISCHE KRANKENKASSE 300,00 € Im Bonusprogramm FlexiBonus² bis zu 300 € für 3 Behandlungen. Antrag
BKK Diakonie 240,00 € Höchstmögliche Zahlung im Rahmen eines Gesamtbudgets. Antrag
BKK ProVita 160,00 €
Apothekenpflichtige Arzneimittel der Anthroposophie, der Homöopathie und der Phytotherapie können im Rahmen des Gesundheitskontos BKK GesundPlus mit bis zu 160 EUR bezuschusst werden. Bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres erhalten Versicherte mit BKK GesundPlus U21 bis zu 250 EUR im Jahr. Voraussetzung für eine Erstattung ist die Vorlage der Privatverordnung eines Arztes sowie die Apothekenrechnung.
Antrag
BAHN-BKK 150,00 €
Die BAHN-BKK erstattet Kosten für nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Antroposophie. Keine Zuzahlung, nur über ärztliche Verordnung.
Antrag
BKK EUREGIO 150,00 €
Die BKK Euregio zahlt 75 Prozent der Kosten, aber maximal 150 Euro für Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie. Nur über ärztliche Verordnung.
Antrag
IKK Brandenburg und Berlin 150,00 €
Die IKK Brandenburg und Berlin erstattet 80 Prozent der Kosten für pflanzliche, homöopathische und anthroposophische Arzneimittel. Nur über ärztliche Verordnung mit der Zusatzqualifikation Homöopathie oder Naturheilkunde oder über Heilpraktikerverordnung mit Berufserlaubnis und Mitgliedschaft im Berufs- oder Fachverband.
Antrag
BKK WIRTSCHAFT & FINANZEN 130,00 €
Budget für alternative Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie. Schwangere erhalten ein Budget von 300 Euro je Schwangerschaft für alls OTC's.
Antrag
BKK Freudenberg 110,00 €
Übernahme nicht verschreibungspflichtiger apothekenpflichtiger Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie. Keine Zuzahlung, nur über ärztliche Verordnung.
Audi BKK 100,00 €
Budget für nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie im Rahmen des Gesundheitskontos.
Antrag
BKK exklusiv 100,00 € Kostenübernahme nur für homöopathische Mittel. Keine Zuzahlung, nur über ärztliche Verordnung.
BKK HERKULES 100,00 €
Wir beteiligen uns mit maximal 100 Euro für Arzneimittel der Homöopathie, Anthroposophie und Phytotherapie. Nur über ärztliche Verordnung. Zusätzlich beteiligen wie uns für die Behandlung beim Heilpraktiker mit maximal 70 Euro pro Kalenderjahr.
Antrag
bkk melitta hmr 100,00 € Antrag
BKK Werra-Meissner 100,00 €
Übernahme für Akupunktur, nicht verordnete Krankengymnastik, Heilpraktikerbehandlung etc. inklusive der von den Heilpraktikern verordneten homöopathischen Arzneimitteln in Höhe von max. 100,00 Euro pro Jahr über Leistung Plus.
Antrag
BKK ZF & Partner 100,00 €
Die BKK ZF & Partner erstattet die Kosten für Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie. Schwangere erhalten 300 € je Schwangerschaft für alle OTC's (rezeptfreie Medikamente).
Antrag
BKK24 100,00 €
Die BKK24 erstattet Kosten für nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie und Anthroposophie. Schwangeren stehen 30 Euro je Schwangerschaft für Arzneimittel mit dem Wirkstoff Folsäure zu. Keine Zuzahlung, nur über ärztliche Verordnung.
Antrag
Continentale BKK 100,00 € Antrag
HEK - Hanseatische Krankenkasse 100,00 €
Die HEK übernimmt 70 Prozent der Kosten für ausgewählte und ärztlich verordnete anthroposophische Heilmittel. Dieses Budget steht zusätzlich zu den 100 Euro für nichtverschreibungspflichtige Arzneimittel zur Verfügung. Des Weiteren übernimmt die HEK 70 Prozent der Kosten für ausgewählte und ärztlich verordnete weitere Heilmittel im Rahmen von Naturheilverfahren. Schwangere erhalten pro Schwangerschaft 70 Prozent der Kosten für Arzneimittel mit den Wirkstoffen Jod, Eisen und Folsäure bei einem Maximalbetrag von 100 Euro.
Antrag
hkk Krankenkasse 100,00 €
Die hkk übernimmt die Kosten für Arzneimittel aus dem Bereich Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie.
Antrag
IKK gesund plus 100,00 €
Die IKK gesund plus erstattet die Kosten für nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie.
Antrag
KNAPPSCHAFT 100,00 €
Pflanzliche, homöopathische und anthroposophische Heilmittel für Kinder und Jugendliche: Das Budget für alternative Heilmittel kann nur von Kindern und Jugendlichen genutzt werden. Schwangeren stehen pro Schwangerschaft 200 Euro für Arzneimittel mit den Wirkstoffen Folsäure, Jod, Eisen zur Verfügung. Alternative Heilmittel: Übernommen werden 80 Prozent des Rechnungsbetrages. Pro Kalenderjahr stehen 50 Euro für alternative Heilmittel zur Verfügung. Werden diese nicht oder nur teilweise verbraucht, kann der Rest für osteopathische Behandlungen eingesetzt werden. Insgesamt übernimmt die KNAPPSCHAFT 150 Euro für alternative Heilmittel und Osteopathie.
Antrag
mkk-meine krankenkasse 100,00 €
Übernahme nicht verschreibungspflichtiger apothekenpflichtiger Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie. Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr sowie für versicherte Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr erhalten zusätzlich 50 Euro für pflanzliche, homöopathiche und anthroposophische Arzneimittel. Schwangeren erstattet die BKK VBU Arzneimittel mit den Wirkstoffen Jodid, Eisen, Folsäure und / oder Magnesium als Mono- oder Kombinationspräparat.
Antrag
SECURVITA Krankenkasse 100,00 € Antrag
Techniker Krankenkasse (TK) 100,00 €
Das Budget gilt für apothekenpflichtige, nicht verschreibungspflichtige Medikamente der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie. Schwangere erhalten 100 Prozent der Kosten für Arzneimittel mit den Wirkstoffen Folsäure im 1. Schwangerschaftsdrittel und Jod während der gesamten Schwangerschaft als Mono- und Kombipräparat.
Antrag
BKK PFAFF 80,00 €
Budget für nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Mittel der Homöopathie, Phytotherapie oder Anthroposophie, keine Zuzahlung, nur über ärztliche Verschreibung.
Heimat Krankenkasse 80,00 €
Gilt für nicht verschreibungspflichtige, aber apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie. Das Angebot gilt für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren.
Antrag
BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER 50,00 €
Budget für alternative Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie oder anthroposophischen Medizin. Pro Schwangerschaft verfügen Schwangere über ein Budget von 50 Euro für Arzneimittel mit den Wirkstoffen Eisen, Jod, und Folsäure als Monopräparate. Keine Zuzahlung, nur über ärztliche Verordnung.
Antrag
IKK classic 50,00 €
Die IKK classic erstattet Versicherten die Kosten für nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Anthroposophie sowie Schüssler Salze. Schwangere erhalten pro Jahr 100 Euro für Arzneimittel mit den Wirkstoffen Eisen, Folsäure, und / oder Magnesium als Mono- oder Kombipräparate.
Antrag
Novitas BKK 50,00 € 50 Euro für alternative Heilmittel im Rahmen des "Flexcheck Gesundheitskontos". Antrag
IKK Südwest 30,00 €
Die IKK Südwest erstattet die Kosten für pflanzliche, homöopathische und anthroposophische Arzneimittel. Schwangere erhalten pro Schwangerschaft 150 Euro für Arzneimittel mit den Wirkstoffen Eisen, Folsäure und / oder Magnesium als Mono- oder Kombinationspräparate.
Antrag
mhplus Krankenkasse 30,00 €
Die mhplus bezuschusst, über die geregelten Ansprüche zur Arzneimittelversorgung hinaus, die Kosten für nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie mit insgesamt 30,00 Euro je Kalenderjahr. Schwangere erhalten je Schwangerschaft bis zu 250 Euro für Arzneimittel mit den Wirkstoffen Eisen, Magnesium, Jodid und/oder Folsäure als Mono- oder Kombinationspräparate.
Antrag

Satzungsleistungen können jederzeit Änderungen unterliegen. Informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, bevor Sie Leistungen in Anspruch nehmen. Die Satzung Ihrer Krankenkasse finden Sie im Krankenkassen-Profil. Dieser Link führt zur Liste der 58 am Vergleich teilnehmenden Krankenkassen. Hier finden Sie die Regeln, nach denen wir unseren Krankenkassen-Vergleich durchführen.