Brillen, Kontaktlinsen und andere Sehhilfen
Einige Krankenkassen zahlen wieder erhebliche Zuschüsse
Nur Kinder und Jugendliche unter achtzehn Jahren, schwer sehbeeinträchtigte Versicherte und Menschen mit Augenverletzungen oder Augenerkrankungen haben in der gesetzlichen Krankenversicherung das Recht auf Kostenerstattung für Brillen und andere Sehhilfen. Einige Krankenkassen erstatten als freiwillige Mehrleistung einen Teil der Kosten für Brillen, Kontaktlinsen oder andere Sehhilfen für alle Versicherten. Einzelne Krankenkassen zahlen für Brillen bis zu 200 Euro.
Eigentlich wird im Rahmen der gesetzlichen Regelungen bei Erwachsenen der Anspruch auf Übernahme der Kosten auf zwingend medizinisch notwendige Ausnahmefälle eng begrenzt. In der Regel brauchen diese Versicherten zum Lesen von Texten vergrößernde Sehhilfen wie Leselupen, Fernrohrbrillen oder elektronisch vergrößernde Sehhilfen bis hin zu Vorlesegeräten. Bei Kurz- und Weitsichtigkeit ab sechs Dioptrien und bei Hornhautverkrümmung ab vier Dioptrien zahlen die Krankenkassen.
Für alle anderen Versicherten fallen Brillen, Kontaktlinsen und andere Sehhilfen nicht mehr unter den Katalog der gesetzliche vorgeschriebenen Leistungen der Krankenkassen. Wer wegen eines starken Sehfehlers Zuschüsse erhält, bezahlt das Brillen dennoch Brillengestell, Entspiegelung und Tönung selbst. Extras wie Sportbrillen fallen ohnehin nicht in den gesetzlichen Leistungskatalog. Private Augen-Zusatzversicherungen bieten die Übernahme der zusätzliche Kosten an.
Angesichts gut gefüllter Kassen haben sich jetzt einige Krankenkassen entschlossen, ihre Versichten bei der Anschaffung einer neuen Brille wieder zu unterstützen. Dass dabei Zuschüsse von bis zu 200 Euro gezahlt werden, ist sicher ein attraktives Angebot für Betroffene, die ohnehin über einen Krankenkassen-Wechsel nachdenken.
Die folgende Tabelle führt die Krankenkassen auf, die nach eigenen Angaben die Kosten für autogones Training ganz oder teilweise übernehmen.
Kostenübernahme für Brillen und Kontaktlinsen
Krankenkasse
Zuschuss pro Jahr
Bedingung
Mitgliedsantrag
AOK PLUS
600,00 €
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DAK Gesundheit
500,00 €
Über das Bonusprogramm DAK AktivBonus können Versicherte bis zu 500 Euro pro Jahr erhalten.
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mhplus Krankenkasse
350,00 €
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BERGISCHE KRANKENKASSE
300,00 €
alle 3 Jahre im Bonusprogramm
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SBK
250,00 €
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Novitas BKK
200,00 €
Bei aktiver Teilnahme am Bonusprogramm bis zu 200 Euro als zweckgebundene Prämie pro Jahr.
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hkk Krankenkasse
188,00 €
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BARMER
150,00 €
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BKK Faber-Castell & Partner
150,00 €
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BKK24
150,00 €
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KKH Kaufmännische Krankenkasse
120,00 €
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BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER
100,00 €
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BKK ZF & Partner
100,00 €
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BKK Akzo Nobel Bayern
40,00 €
40 Euro alle vier Jahre
BKK HERKULES
30,00 €
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AOK Sachsen-Anhalt
20,00 €
Brillenentspiegelung für Berufskraftfahrer
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Satzungsleistungen können jederzeit Änderungen unterliegen. Informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, bevor Sie Leistungen in Anspruch nehmen. Die Satzung Ihrer Krankenkasse finden Sie im Krankenkassen-Profil. Dieser Link führt zur Liste der 58 am Vergleich teilnehmenden Krankenkassen. Hier finden Sie die Regeln, nach denen wir unseren Krankenkassen-Vergleich durchführen.