Reiseschutzimpfungen: Kostenübernahme durch die Krankenkassen

Viele Krankenkassen übernehmen die gesamten Kosten

Ob Pauschalreise zum Mittelmeer oder eine Expedition in die Anden, Infektionsrisiken gibt es überall. Ungeimpfte Patienten kommen oft mit schweren Infektionen zurück und verursachen Folgekosten, die weit über den Kosten der vorbeugenden Impfung liegen. Dennoch gehören Reiseimpfungen nicht zu den gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen der Krankenkassen. Sie sind Leistungen, deren Kosten die Krankenkassen freiwillig übernehmen.

Viele gesetzliche Krankenkassen haben bereits Reiseimpfungen in ihren Leistungskatalog aufgenommen. Solche Reiseimpfungen gehören zu freiwilligen Leistungen der Kassen - eine gesetzliche Verpflichtung zur Kostenübernahme besteht nicht.

Auslands-Impfschutzberatung: Bei den meisten Krankenkassen können sich die Versicherten vorab über die notwendigen Impfungen in ihrem Reiseland beraten lassen. Die Hälfte dieser Krankenkassen bieten diese Auslands-Impfschutzberatung per Hotline an. Die Impfberatung sollte rund sechs Wochen vor Abreise in Anspruch genommen werden, da bei manchen Impfungen wie gegen Japanische Enzephalitis und Hepatitis B mehrere Injektionen verabreicht werden müssen, und der Impfstoff Zeit braucht um seine Wirkung zu entfalten.

Hinweise darauf, in welchem Land welche Infektionsrisiken herrschen, bieten die Reisehinweise des Auswärtigen Amtes. Neben medizinischen Tipps, gibt es dort auch Infos zu der Sicherheitslage und zu den Zollvorschriften. Für genauere Informationen und eine reisemedizinische Beratung empfiehlt sich ein Besuch beim Facharzt oder einem Tropeninstitut. Interessante Reisehinweise bietet auch das Centrum für Reisemedizin.

Zu den von der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert Koch Institut empfohlenen Impfungen gehören: Cholera, FSME (Frühsommer-Meningoenzephalitis), Gelbfieber, Hepatits A und B, Meningokokken-Meningitis, Tollwut und Typhus. Jedoch gilt: Nicht jede Krankenkasse bietet dieselben Leistungen. In der Regel zahlt der Patient zunächst den Impfstoff und die Behandlung durch den Arzt, und rechnet diese später mit der Krankenkasse ab. Die Erstattungsregeln können sich jedoch zwischen den einzelnen Krankenkassen unterscheiden.

Unsere Tabelle ist sorgfältig recherchiert, dient aber nur zur ersten Information. Angesichts der Vielzahl der denkbaren Impfungen und der häufigen Änderungen im Katalog der Satzungsleistungen der Krankenkassen, sollten sich Versicherte in jedem Fall vor der Impfung an ihre Krankenkasse wenden, um die Abrechnungsfragen zu besprechen.

Krankenkasse Kosten­übernahme Arzt Kosten­übernahme Impfstoff Einschränkungen Mitgliedsantrag
AOK Bayern 100,00 % 100,00 % Arztkosten bis zu 100% - maximal 15 EUR Antrag
AOK Hessen 100,00 % 100,00 %
Die AOK Hessen erstattet im Rahmen des Gesundheitskontos die Kosten für Reiseschutzimpfungen, welche von der STIKO beim Robert Koch-Institut (RKI) empfohlen werden. Dazu zählen unter anderem Cholera, Gelbfieber, Hepatitis A und B, Tollwut und Typhus.
Antrag
AOK Nordwest 100,00 % 100,00 %
Für die zusätzlichen Leistungen gelten die nachfolgenden Bestimmungen: - Versicherten werden die tatsächlich entstandenen Kosten in Höhe von 80 v. H. je Rechnung erstattet. - Zur Erstattung sind personifizierte Rechnungen vorzulegen. - Der Erstattungsbetrag für die Leistungen der ist auf insgesamt 500,00 EUR je Kalenderjahr und Versicherten begrenzt. - Eine anteilige Reduzierung des Höchstbetrages von 500,00 EUR je Kalenderjahr nach der Dauer der Versicherung erfolgt weder bei einem Beginn noch bei einem Ende der Versicherung im Laufe des Kalenderjahres.
Antrag
AOK PLUS 100,00 % 100,00 %
Die AOK PLUS übernimmt die Kosten für öffentlich empfohlene Schutzimpfungen, basierend auf den Hinweisen der Schutzimpfungs-Richtlinie und des Centrum für Reisemedizin.
Antrag
AOK Sachsen-Anhalt 100,00 % 100,00 %
Die AOK Sachsen-Anhalt zahlt für Reiseschutzimpfungen einen Zuschuss von bis zu 300 Euro. Voraussetzung ist, dass die Impfung für das jeweilige Land von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfohlen wird. Die Gesundheitskasse bezuschusst die Kosten für den Impfstoff und die ärztliche Impfleistung.
Antrag
BAHN-BKK 100,00 % 100,00 %
Reiseschutzimpfungen für Urlaubsreisende entsprechend den Empfehlungen von STIKO und Auswärtigem Amt. Vor der Impfung bei der BAHN BKK informieren.
Antrag
BARMER 100,00 % 100,00 %
Reiseschutzimpfungen für Urlaubsreisende entsprechend den Empfehlungen von STIKO und Auswärtigem Amt. Vor der Impfung bei der BARMER informieren.
Antrag
BERGISCHE KRANKENKASSE 100,00 % 100,00 %
Reiseschutzimpfungen für Urlaubsreisende entsprechend den Empfehlungen der STIKO und des Auswärtigem Amts. Vor der Impfung bei der BERGISCHEN informieren.
Antrag
Bertelsmann BKK 100,00 % 100,00 % Volle Kostenübernahme für Urlaubsreisende.
BIG direkt gesund 100,00 % 100,00 %
Reiseschutzimpfungen für Urlaubsreisende entsprechend den Empfehlungen der STIKO und des Auswärtigem Amts. Vor der Impfung bei der BIG informieren.
Antrag
BKK Diakonie 100,00 % 100,00 %
Reiseschutzimpfungen für Urlaubsreisende entsprechend Empfehlungen der STIKO und des Auswärtigem Amts. Vor der Impfung bei der BKK Diakonie informieren.
Antrag
BKK DürkoppAdler 100,00 % 100,00 %
Für die Kostenübernahme gelten einschränkende Bedingungen. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse.
Antrag
BKK EUREGIO 100,00 % 100,00 %
Reiseschutzimpfungen für Urlaubsreisende entsprechend Empfehlungen der STIKO und des Auswärtigem Amts. Vor der Impfung bei der BKK EUREGIO informieren.
Antrag
BKK Faber-Castell & Partner 100,00 % 100,00 %
Reiseschutzimpfungen für Urlaubsreisende werden entsprechend den Empfehlungen von STIKO und Auswärtigem Amt übernommen.
Antrag
BKK firmus 100,00 % 100,00 %
Reiseschutzimpfungen für Urlaubsreisende entsprechend Empfehlungen der STIKO und des Auswärtigem Amts. Vor der Impfung bei der BKK firmus informieren.
Antrag
BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER 100,00 % 100,00 %
Bis zu 250 Euro stehen Ihnen jährlich über Ihr persönliches 250 EURO Vorteilspaket zur Verfügung. Es gilt für Reiseschutzimpfungen für Urlaubsreisende entsprechend Empfehlungen der STIKO und des Auswärtigem Amts. Vor der Impfung bei der BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER informieren.
Antrag
BKK HERKULES 100,00 % 100,00 %
Regelmäßig durchgeführte Impfungen schützen Ihre Gesundheit und die Ihrer Familie. Die BKK Herkules übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 100 Prozent der Impfkosten – für einen aktuellen Schutz im In- und Ausland. Zusätzlich kann diese Leistung im Bonusprogramm prämiert werden.
Antrag
bkk melitta hmr 100,00 % 100,00 %
Die bkk melitta hmr erstattet im Rahmen der Satzung die Kosten für selbst bezahlte, ärztlich empfohlene Schutzimpfungen, maximal 250 Euro inkl. des ärztlichen Honorars pro Kalenderjahr und Versicherten.* Die gesetzliche Zuzahlung für Medikamente ist von Ihnen selbst zu übernehmen. Diese beträgt pro Impfstoff 10 % des Rechnungsbetrages, mindestens 5 Euro, höchstens 10 Euro. Nach der Impfung erhalten Sie von Ihrem Arzt eine Privatrechnung, die Sie bitte zunächst begleichen. Anschließend reichen Sie die Rechnung und die von der Apotheke quittierte Verordnung im Original zur Kostenerstattung bei uns ein. Den erstattungsfähigen Betrag überweisen wir dann direkt auf Ihr Konto. *Ausnahmen: - Impfungen werden vom öffentlichen Gesundheitsdienst durchgeführt - der Arbeitgeber ist im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge zuständig
Antrag
BKK ProVita 100,00 % 100,00 %
Für selbst bezahlte ärztlich empfohlene Schutzimpfungen erstatten wir im Rahmen des Gesundheitskontos BKK GesundPlus die Kosten für Impfstoff und Honorar. Unser Zuschuss beträgt bis zu 250 EUR im Jahr. Vor der Impfung bei der BKK ProVita bitte informieren.
Antrag
BKK SBH 100,00 % 100,00 %
Reiseschutzimpfungen für Urlaubsreisende entsprechend Empfehlungen der STIKO und des Auswärtigem Amts. Vor der Impfung bei der BKK SBH informieren.
Antrag
BKK Scheufelen 100,00 % 100,00 %
Reiseschutzimpfungen für Urlaubsreisende entsprechend Empfehlungen der STIKO und des Auswärtigem Amts. Vor der Impfung bei der BKK Scheufelen informieren.
Antrag
BKK WIRTSCHAFT & FINANZEN 100,00 % 100,00 %
Reiseschutzimpfungen für Urlaubsreisende entsprechend Empfehlungen der STIKO und des Auswärtigem Amts. Vor der Impfung bei der BKK Wirtschaft und Finanzen informieren.
Antrag
BKK ZF & Partner 100,00 % 100,00 %
Reise-Schutzimpfungen: Kostenbeteiligung bis 250 € jährlich für empfohlene Impfungen bei Urlaubsreisen ins Ausland. Zusätzlich Malaria-Prophylaxe mit 50 % Zuschuss, maximal 25 €.
Antrag
BKK24 100,00 % 100,00 %
Reiseschutzimpfungen für Urlaubsreisende entsprechend Empfehlungen der STIKO und des Auswärtigem Amts. Vor der Impfung bei der BKK24 informieren.
Antrag
Continentale BKK 100,00 % 100,00 % 100 Prozent Kostenübernahme für Reiseimpfungen, im Rahmen des Gesundheitskontos (max. 400 Euro) Antrag
DAK Gesundheit 100,00 % 100,00 %
Reiseimpfungen gehören nicht zu den gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen der Krankenkassen. Die DAK-Gesundheit erstattet Ihnen die Kosten für alle von der ständigen Impfkommission empfohlenen Reiseimpfungen aber trotzdem – und das zu 100 Prozent. Denn wir wollen, dass Sie auch während der schönsten Zeit des Jahres gesund bleiben. Einzige Voraussetzung: Sie sind privat im Ausland unterwegs.
Antrag
HEK - Hanseatische Krankenkasse 100,00 % 100,00 % Der Impfstoff muss in Deutschland zugelassen sein. Antrag
hkk Krankenkasse 100,00 % 100,00 %
Für die Kostenübernahme gelten einschränkende Bedingungen. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse.
Antrag
IKK Brandenburg und Berlin 100,00 % 100,00 %
Die Impfungen müssen bei einem Vertragsarzt, im Tropeninstitut oder im Gesundheitsamt stattfinden. Die Impfungen müssen den Empfehlungen der STIKO entsprechen oder auch aktuellen Reisehinweisen des Auswärtigen Amtes. Auf der bei der IKK BB eingereichten Original-Impfrechnung muss das jeweilige Reiseziel vermerkt sein.
Antrag
mhplus Krankenkasse 100,00 % 100,00 %
Die Kosten für die Impfungen übernehmen wir für Sie, wenn die Impfung von einem zugelassenen Vertragsarzt oder einem Gesundheitsamt durchgeführt wird. Legen Sie dazu einfach Ihre mhplus-Card beim Arzt vor.
Antrag
mkk-meine krankenkasse 100,00 % 100,00 %
Reiseschutzimpfungen für Urlaubsreisende entsprechend Empfehlungen der STIKO und des Auswärtigem Amts. Vor der Impfung bei der mkk (BKK VBU) informieren.
Antrag
Mobil Krankenkasse 100,00 % 100,00 %
Die Übernahme der Kosten für Reiseschutzimpfungen beträgt 100 % für den Impfstoff sowie die ärztlichen Leistungen, abzüglich der Zuzahlung beim Impfstoff (10% mind. 5,00 Euro, max. 10,00 Euro) bei Vollendung des 18. Lebensjahres. Reiseschutzimpfungen für Urlaubsreisende entsprechend den Empfehlungen von STIKO und Auswärtigem Amt. Vor der Impfung bei der Mobil Krankenkasse informieren.
Antrag
SBK 100,00 % 100,00 %
Für die Kostenübernahme gelten einschränkende Bedingungen. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse.
Antrag
VIACTIV Krankenkasse 100,00 % 100,00 %
Die Kosten für alle von der Ständigen Impfkommission für Ihr Reiseland empfohlenen Schutzimpfungen übernimmt die VIACTIV zu 100 Prozent.
Antrag
vivida bkk 100,00 % 100,00 %
100% des Impfstoffes/Prophylaxe-Arzneimittels, max. 500 Euro im Jahr. 100% des Impfhonorars, max. 50 Euro im Jahr.
Antrag
WMF BKK 100,00 % 100,00 %
Reiseschutzimpfungen für Urlaubsreisende entsprechend den Empfehlungen der STIKO und des Auswärtigem Amts. Vor der Impfung bei der WMF BKK informieren.
BKK Akzo Nobel Bayern 90,00 % 90,00 %
Kostenübernahme zu 90 Prozent für (Reise-) Schutzimpfungen für Urlaubsreisende entsprechend Empfehlungen der STIKO und des Auswärtigen Amts. Vor der Impfung bitte bei der BKK Akzo Nobel informieren.
BKK PFAFF 80,00 % 80,00 %
Reiseschutzimpfungen für Urlaubsreisende entsprechend Empfehlungen der STIKO und des Auswärtigem Amts. Es wird eine ärztliche Erforderlichkeitsbescheinigung benötigt.
energie-BKK 80,00 % 80,00 % maximal 400 Euro Zuschuss jährlich Antrag

Satzungsleistungen können jederzeit Änderungen unterliegen. Informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, bevor Sie Leistungen in Anspruch nehmen. Die Satzung Ihrer Krankenkasse finden Sie im Krankenkassen-Profil. Dieser Link führt zur Liste der 58 am Vergleich teilnehmenden Krankenkassen. Hier finden Sie die Regeln, nach denen wir unseren Krankenkassen-Vergleich durchführen.