Hebammenrufbereitschaft
Entbindung bei der Hebamme des Vertrauens
Hebammenrufbereitschaft bedeutet, dass man sich mit einer Hebamme auf die Geburt vorbereitet und weiß, dass diese Hebamme bei der Entbindung auch tatsächlich dabei sein wird. Hebammenrufbereitschaft heißt, dass die Hebamme des Vertrauens zu jeder Tages- und Nachtzeit für die Geburt zur Verfügung steht.
Den Zeitpunkt der natürlichen Geburt kann sich niemand aussuchen. Im Krankenhaus haben dann vielleicht Hebammen Dienst, die die Schwangere noch nie gesehen hat. Viele Betroffene empfinden das als extrem unangenehm und möchten von der Hebamme ihres Vertrauens entbunden werden. Mit der Hebammenrufbereitschaft lässt sich das erreichen.
Wenn es dann losgeht, ruft man die Hebamme an und diese kommt zum vereinbarten Ort der Entbindung. Um auf der ganz sicheren Seite zu sein, arbeiten die meisten Hebammen mit einer zweiten Hebamme zusammen, die im Fall einer zweiten Geburt einspringen kann.
Die Hebammenrufbereitschaft gehört nicht zum gesetzlich vorgeschriebenen Leistungskatalog der Krankenkassen. Einige Krankenkassen übernehmen dennoch die zusätzlichen Kosten, die durch die Hebammenrufbereitschaft entstehen. Die Tabelle zeigt, welchen Zuschuss die jeweilige Krankenkasse nach eigenen Angaben zahlt.
Kostenübernahme für Hebammenrufbereitschaft
Satzungsleistungen können jederzeit Änderungen unterliegen. Informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, bevor Sie Leistungen in Anspruch nehmen. Die Satzung Ihrer Krankenkasse finden Sie im Krankenkassen-Profil. Dieser Link führt zur Liste der 58 am Vergleich teilnehmenden Krankenkassen. Hier finden Sie die Regeln, nach denen wir unseren Krankenkassen-Vergleich durchführen.