Diese Krankenkassen zahlen für rezeptfreie Medikamente

Grünes Rezept: Viele Krankenkassen beteiligen sich an den Kosten

Rezeptfreie Medikamente können Patienten ohne ärztliche Verschreibung in der Apotheke kaufen. Krankenkassen sind nicht verpflichtet, die Kosten für nicht verschreibungspflichtige Medikamente zu übernehmen. Einige Krankenkasse erstatten diese Kosten für rezeptfreie Arzneimittel bis zu einem bestimmten Höchstbetrag als freiwillige Satzungsleistung. Die Verordnung eines Arztes für ein nicht verschreibungspflichtiges Medikament hat die Farbe grün: das grüne Rezept.

Die Abkürzung für apothekenpflichtige rezeptfreie Arzneimittel lautet OTC-Arzneimittel. OTC leitet sich vom Englischen „over the counter“ also „über den Tresen“ ab - vom der Lutschtablette gegen Halsschmerzen bis zu Mitteln gegen die Reisekrankheit. Das Grüne Rezept ist eine Empfehlung des Arztes, der dem Patienten ein Medikament verordnet. Den Krankenkassen, die die Kosten übernehmen, dient das grüne Rezept zusammen mit dem Kassenbeleg Grundlage für die eine Kostenerstattung bei der Krankenkasse.

Zu den rezeptfreien Arzneimitteln, die einige Krankenkassen erstatten, gehören häufig pflanzliche, anthroposophische und homöopathische Arzneimittel. Für Mineralien in der Schwangerschaft werden die Kosten gelegentlich ebenfalls übernommen.

In Ausnahmefällen kann der Arzt OTC-Medikamente auf rosa Kassenrezept verordnen. Dies ist bei  schwerwiegenden Erkrankungen der Fall oder wenn der Arzt die Medikamente als Therapiestandard wertet. Ein rosa Rezept bedeutet, dass die Krankenkassen die Kosten des Medikaments zumindest teilweise übernehmen. Ärzte können Medikamente alternativer Therapierichtungen wie der Homöopathie auf rosa Kassenrezepten verordnen, wenn die OTC-Liste sie als verordnungsfähig einstuft. Krankenkassen übernehmen in der Regel die Kosten für rezeptfreie Medikamente für Kinder unter 12 Jahren und für Jugendliche unter 18 Jahren mit Entwicklungsstörungen.

Die folgenden Angaben zur Kostenübernahme sind sorgfältig recherchiert. Satzungsleistungen der Krankenkassen können sich aber kurzfristig ändern.

Kostenübernahme für rezeptfreie Medikamente - ganz oder teilweise

KrankenkasseMaximaler Zuschuss/JahrEinschränkungen
AOK Hessen500,00 €
Die AOK Hessen erstattet die Kosten für homöopathische Arzneimittel für alle Versicherten bis zu einem Betrag von 150 EUR pro Jahr über das Gesundheitskonto. Die AOK Hessen übernimmt während der Schwangerschaft die Kosten für nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel mit den Wirkstoffen Eisen, Jodid, Folsäure oder Magnesium in Höhe von bis zu 500 EUR je Schwangerschaft (im Rahmen des Schwangerschaftspakets für die werdende Mutter und die AOK-versicherte Begleitperson).
Antrag
AOK Nordwest500,00 €
Nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen (Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie) Max. 500€ p.a.
Antrag
BERGISCHE KRANKENKASSE300,00 €
Leistungen für Schwangere Die BERGISCHE erstattet zudem Kosten für nichtverschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel, die während der Schwangerschaft mit den Wirkstoffen Jodid, Eisen, Magnesium und/oder Folsäure als Mono- oder Kombinationspräparate beansprucht werden und für nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel der besonderen naturheilkundlichen Therapierichtungen.
Antrag
energie-BKK220,00 €
„Die energie-BKK erstattet die Kosten für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie bis zu 100 Euro im Jahr. Zusätzlich können Schwangere aus dem Schwangerschaftsbudget 120 Euro im Jahr für apothekenpflichtige Arzneimittel wie Folsäure, Magnesium, Eisen, Vitamin B 12 und Jod verwenden. Schwangeren stehen somit grundsätzlich 220 Euro für nicht verschreibungspflichtige Medikamente zur Verfügung.
Antrag
BARMER200,00 €
Im Rahmen des Familien-Plus-Pakets versorgt die BARMER Schwangere mit nicht-verschreibungspflichtigen Medikamenten.
Antrag
BKK HERKULES200,00 €
Wir erstatten für alternative Arzneimittel jährlich max. 200 EUR für nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel der Anthroposophie, Homöopathie und Phytotherapie.
Antrag
vivida bkk200,00 €
Arzneimittel der besonderen Therapierichtung: Versorgung mit nicht verschreibungspflichtigen, apothekenpflichtigen Arzneimitteln der besonderen Therapierichtungen (Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie) für Versicherte bis zum vollendendeten 15. Lebensjahr. Erstattet werden bis zu 200 EUR des Rechnungsbetrages pro Kalenderjahr. Oder für Schwangere über das MamaKonto in Höhe von 500 Euro je Schwangerschaft.
Antrag
BKK ProVita160,00 €
Die BKK ProVita erstattet die Kosten für nicht nicht verschreibungspflichtigen, apothekenpflichtigen Arzneimittel der Homöopathie, der Anthroposophie sowie der Phytotherapie. Beispiele: homöopathische Globuli, pflanzlicher Hustensaft, Schüßler Salze, Sinupret®, Meditonsin®. Während der Schwangerschaft erstatten wir die Kosten für nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel mit den Wirkstoffen Eisen, Jodid, Magnesium und Folsäure als Monopräparate oder Kombinationspräparate. Die BKK ProVita erstattet Müttern bis zur Vollendung des 1. Lebensjahres ihres Kindes die Kosten für Arzneimittel mit dem Wirkstoff Jodid als Monopräparat.
Antrag
BAHN-BKK150,00 €
Die BAHN-BKK erstattet Kosten für nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Antroposophie, sofern die Verordnung des Arzneimittels durch einen Arzt auf einem Privatrezept erfolgte und deren Einnahme medizinisch notwendig ist.
Antrag
BKK EUREGIO150,00 €
Für apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie in Höhe von 75 Prozent, insgesamt maximal 150,00 € kalenderjährlich, wenn diese durch einen Arzt verordnet wurden.
Antrag
BKK Faber-Castell & Partner150,00 €
Im Rahmen des Bonusprogramms "PremiumBonus" erhalten Versicherte einen Zuschuss bis zur Höhe des erreichten Bonus für nichtverschreibungspflichtige homöopathische oder pflanzliche Arzneimittel, die von einem Arzt auf Privatrezept verordnet und über eine Apotheke bezogen wurden.
Antrag
BKK WIRTSCHAFT & FINANZEN130,00 €
Die BKK Wirtschaft & Finanzen erstattet die Kosten für nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie. Für schwangere Versicherte übernimmt die Betriebskrankenkasse die Kosten für alle OTC's bis zu maximal 300 Euro pro Schwangerschaft.
Antrag
BKK Freudenberg110,00 €
Für nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie.
AOK Bayern100,00 €
Die AOK Bayern erstattet die Kosten für homöopathische Arzneimittel (inkl. Phytotherapie und Anthroposophie) für alle Versicherten bis zu einem Betrag von 100 EUR pro Jahr (ab 01.01.2025), wenn sie von einem Vertragsarzt mit Zusatzqualifikation Homöopathie oder Naturheilverfahren verordnet wurden . Die AOK Bayern übernimmt bis zu 100 EUR pro Schwangerschaft für nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel mit den Wirkstoffen Folsäure, Magnesium oder Eisen, wenn diese verordnet wurden (Privatrezept). Erstattet werden können nur Arzneimittel, die aus einem oder aus einer Kombination dieser drei Wirkstoffe bestehen (keine Kombinationen mit anderen Wirkstoffen, keine Nahrungsergänzungsmittel).
Antrag
Audi BKK100,00 €
Im Rahmen des Gesundheitskontos "GesundheitExtra" erhalten Versicherte einen Zuschuss in Höhe von bis zu 100 Euro für nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, die durch den Arzt verordnet wurden.
Antrag
BKK exklusiv100,00 €
Für nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie zahlt die BKK exklusiv bis zu 100,00 Euro. Schwangere erhalten die Kosten für nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel als Monopräparat mit den Wirkstoffen Eisen, Jod und Folsäure sowie die Kosten für nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel als Kombipräparat bis zu 600,00 Euro im Rahmen des "Storchenkonto" bei Schwangerschaft erstattet.
bkk melitta hmr100,00 €
Als Versicherte der bkk melitta hmr profitieren Sie von innovativen Behandlungsmethoden, die sich in der Praxis bewährt haben und zugleich qualitätsgesichert sind. Häufig werden begleitend alternative Arzneimittel verordnet, die zwar apothekenpflichtig aber nicht verschreibungspflichtig sind. Homöopathie Die Homöopathie ist eine alternative medizinische Behandlungsmethode, durch die die Selbstheilungskräfte des Körpers angeregt werden. Statt konventioneller Arzneimittel werden natürliche Arzneien verabreicht. Phytotherapie Die Phytotherapie ist die Pflanzenheilkunde, die zu den ältesten medizinischen Therapien gehört und auf allen Kontinenten und in allen Kulturen beheimatet ist. Grundlage ist die Heilpflanzenkunde, die das Wissen um die verschiedenen Heilpflanzen bereit hält. Anthroposophie Die Anthroposophie ist eine von Rudolf Steiner (1861-1925) begründete weltanschauliche Lehre, die Schulmedizin mit der Heilkunst nach geisteswissenschaftlichen Erkenntnissen verbindet. Zur Gesundung gehört das harmonische Zusammenspiel von Körper und Geist. Die ganzheitliche Betrachtung steht hier im Mittelpunkt.
Antrag
BKK VDN100,00 €
Apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie, Anthroposophie 100 %, max. 100 € jährlich
Antrag
BKK Werra-Meissner100,00 €
Wir erstatten die Kosten für nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie. Erstattung von Heilpraktikerbehandlungskosten inklusive der von den Heilpraktikern verordneten homöopathischen Arzneimitteln über unser "Leistung Plus".
Antrag
BKK ZF & Partner100,00 €
Die BKK ZF & Partner erstattet die Kosten für nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie. Für schwangere Versicherte übernimmt die Betriebskrankenkasse die Kosten bis zu maximal 300 € pro Schwangerschaft.
Antrag
BKK24100,00 €
Die BKK24 erstattet Kosten für nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie und Anthroposophie, sofern die Verordnung des Arzneimittels durch einen Arzt auf Privatrezept erfolgte und deren Einnahme medizinisch notwendig ist. Die BKK24 erstattet die für den Zeitraum der Schwangerschaft erforderlichen, nicht verschreibungspflichtigen, apothekenpflichtigen Arzneimittel mit dem Wirkstoff Folsäure bis zu einem Höchstbetrag von 30 Euro je Schwangerschaft.
Antrag
Continentale BKK100,00 €
Für homöopathische Arzneimittel sowie Medikamente für Phytotherapie und Anthroposophie. Das gilt für apothekenpflichtige Medikamente, die auf Privatrezept vom Arzt verordnet werden.
Antrag
DAK Gesundheit100,00 €
Für nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Anthroposophie und Phytotherapie. Nur über ärztliche Verordnung mit der Zusatzqualifikation Homöopathie oder Naturheilverfahren.
Antrag
HEK - Hanseatische Krankenkasse100,00 €
Die HEK übernimmt 70 Prozent der Kosten für nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie.
Antrag
hkk Krankenkasse100,00 €
Für nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie.
Antrag
IKK gesund plus100,00 €
Die IKK gesund plus erstattet die Kosten für nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie. Die Krankenkasse erstattet Versicherten, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben die Kosten für Arzneimittel zur Behandlung der Neurodermitis.
Antrag
KNAPPSCHAFT100,00 €
Die KNAPPSCHAFT erstattet ihren Versicherten bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Kosten für nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie.
Antrag
mkk-meine krankenkasse100,00 €
Die mkk (BKK VBU) erstattet die Kosten für nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie sowie für schwangere Versicherte Jodid, Eisen, Folsäure und / oder Magnesium als Monopräparat oder Kombinationspräparate. Die BKK VBU erstattet für versicherte Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr sowie für versicherte Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr (mit Entwicklungsstörung) zusätzlich Kosten für nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie in Höhe von maximal 50 Euro.
Antrag
Mobil Krankenkasse100,00 €
Arzneimittel, die gesetzlich vom Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung ausgeschlossen wurden, können nicht erstattet werden. Ein Beispiel hierfür sind sogenannte Lifestyle-Präparate wie Arzneimittel zur Verbesserung des Haarwuchses oder zur Raucherentwöhnung. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) kann darüber hinaus in seinen Richtlinien nach § 92 SGB V die Verordnung von Arzneimitteln einschränken oder ausschließen, wenn die Unzweckmäßigkeit erwiesen oder eine andere, wirtschaftlichere Behandlungsmöglichkeit verfügbar ist.
Antrag
Techniker Krankenkasse (TK)100,00 €
Das Budget gilt für apothekenpflichtige, nicht verschreibungspflichtige Medikamente der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie.
Antrag
VIACTIV Krankenkasse100,00 €
Über das Gesundheitskonto für Schwangere mit je 100 Euro pro Schwangerschaft für verordnete Medikamente. Arzneimittel Phytotherapie: Kostenerstattung von bis zu 25 Euro für nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel der besonderen Therapierichtung (Phytotherapie) für Versicherte ab dem 12. Geburtstag bis Vollendung des 22. Lebensjahres, wenn diese medizinisch notwendig sind und ärztlich verordnet wurden.
Antrag
WMF BKK100,00 €
Die WMF Betriebskrankenkasse erstattet versicherten schwangeren Frauen nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel mit den Wirkstoffen Eisen, Folsäure und/oder Magnesium als Monopräparate oder Kombinationspräparate.
BKK PFAFF80,00 €
Die BKK PFAFF erstattet die Kosten für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie.
Heimat Krankenkasse80,00 €
Gilt für nicht verschreibungspflichtige, aber apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren.
Antrag
BIG direkt gesund50,00 €
Die BIG erstattet Kosten für nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie in voller Höhe, insgesamt maximal bis zu 50 Euro pro Kalenderjahr. Die Arzneimittel müssen von einem Arzt auf Privatrezept verordnet werden.
Antrag
BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER50,00 €
Die BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER erstattet Kosten für nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel, welche als besondere Therapierichtung nach § 2 Abs. 1 Satz 2 SGB V anerkannt sind. Dies sind insbesondere Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie.
Antrag
BKK SBH50,00 €für Kinder bis 18 Jahre Antrag
BKK Scheufelen50,00 €
Die BKK Scheufelen erstattet nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel für schwangere Versicherte mit den Wirkstoffen Eisen, Magnesium, Jodid und oder Folsäure als Monopräparate oder Kombinationspräparate.
Antrag
IKK classic50,00 €
nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel (Homöopathie, Anthroposophie, Schüssler Salze)
Antrag
Novitas BKK50,00 €
Zuschüsse für nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen (Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie) und auch mit den Wirkstoffen Jod und Folsäure sind über unser Gesundheitskonto "Flexcheck Startguthaben" möglich. Der Zuschuss ist insgesamt im Kalenderjahr auf 50 EUR je Versicherten begrenzt.
Antrag
AOK Sachsen-Anhalt40,00 €
Die AOK Sachsen-Anhalt zahlt für OTC-Arzneimittel (das sind nicht rezept-, aber apothekenpflichtige Medikamente) einen Zuschuss von bis zu 40 Euro. Ausgenommen sind verschreibungspflichtige Arzneimittel, zum Beispiel Verhütungsmittel. Während der Schwangerschaft übernimmt die Gesundheitskasse zusätzlich die Kosten für Folsäure-Präparate in Höhe von 9 Euro.
Antrag
IKK Südwest30,00 €
Die IKK erstattet die tatsächlich entstandenen Kosten in voller Höhe, maximal bis zu einem Gesamtbetrag von 30 Euro je Kalenderjahr und Versicherten. Die Erstattung der Kosten erfolgt unter Vorlage der Verordnung sowie der Rechnung der Apotheke.
Antrag
mhplus Krankenkasse30,00 €Alternative Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie. Antrag
Pronova BKK25,00 €
Die Pronova BKK übernimmt für schwangere Versicherte alle nicht verschreibungspflichtigen, apothekenpflichtigen Arzneimittel mit den Wirkstoffen Jodid, Eisen, Magnesium, Vitamin B12 und D3 sowie Folsäure als Monopräparate oder Kombinationspräparate.
Antrag
BKK firmus20,00 €Gilt für Folsäure für Schwangere Antrag

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