Zuschuss für die Vorsorge-Kur
Kosten für den Kuraufenthalt: Einige Kassen zahlen Zuschüsse
Für manche sind Vorsorge-Kuren ein wichtiger Bestandteil des Gesundheitssystems, andere beschimpfen Kuraufenthalte als Geldverschwendung. Tatsache ist: die gesetzlichen Krankenkassen schauen heute genauer hin, bevor sie eine Kur bewilligen. Andererseits stimmt es aber nicht, dass diese komplett aus dem Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung gestrichen wurden. Sogar als Vorsorgemaßnahme sind Kuren möglich. Allerdings nur unter bestimmten Bedingungen und mit Leistungsunterschieden zwischen den Krankenkassen.
Entscheidend ist, ob der untersuchende Arzt begründen kann, dass eine der oben genannten Bedingungen erfüllt wird. Schließlich kommt es auch auf die Krankenkasse an. Sie muss die Kostenübernahme genehmigen und darf hierzu die Akten einsehen oder sogar eigene Untersuchungen anstellen. Lehnt sie ab, muss die Kur aus eigener Tasche bezahlt werden.
Eines ist klar: Anspruch auf die Mutter-Kind-Kur (neuerdings auch: Vater-Kind-Kur) haben alle gesetzlich Versicherten, wenn es medizinisch geboten ist. Bei anderen Krankheitsbildern kann eine Kur bewilligt werden, wenn
- die Kur einer Schwächung der Gesundheit vorbeugt und dazu beiträgt, eine bald drohende Erkrankung des Patienten abzuwenden
- eine Frau schwanger ist und die Gefahr besteht, dass ihr Kind mit Krankheiten zur Welt kommt
- Krankheiten verhütet werden können oder deren Verschlimmerung vermieden werden kann
- sich dadurch Pflegebedürftigkeit vermeiden lässt.
Besser haben es Versicherte, deren Krankenkasse freiwillig einen Zuschuss für ambulante Kuren gewährt. Dafür ist zwar ebenfalls ein ärztliches Attest notwendig, aus dem hervor geht, warum die Behandlung medizinisch notwendig ist. Es muss sich aber nicht um einer der vier Bedingungen handeln, die oben genannt sind. Ist dies geklärt, darf der Patient auf Kosten der Krankenkasse medizinische Leistungen ambulant in Anspruch nehmen. Das heißt: der Versicherte zahlt seine Übernachtungen und die Verpflegung selbst, während die Kosten der Behandlung erstattet werden. Außerdem erhält er Zuschüsse für seine übrigen Kosten. Laut Gesetz kann die Kasse bis 13 Euro täglich auszahlen, für chronisch kranke Kleinkinder kann der Zuschuss bis 21 Euro erhöht werden. In der Regel dauert die Kur maximal drei Wochen, bei Kindern sind Aufenthalte bis sechs Wochen möglich.
Ambulante Vorsorge-Kuren können alle drei Jahre in Anspruch genommen werden, wenn es medizinisch notwendig ist. Nicht übernommen werden von der Kasse die normalerweise fälligen Zuzahlungen des Patienten. Diese gelten auch bei Kuraufenthalten. So sind grundsätzlich zehn Euro für die Verschreibung zu zahlen, bei einer Heilbad-Behandlungen sind außerdem 10% der anfallenden Kosten vom Versicherten zu tragen.
Sollten Sie einen stationären Kuraufenthalt benötigen, müssen Sie sich auf ein längeres Prüfungsverfahren einstellen. Diese werden von der Krankenkasse nur dann bezahlt, wenn es medizinisch erforderlich ist. Dafür ist immer eine Einzelfall-Entscheidung notwendig, die von der Krankenkasse und dem medizinischen Dienst geprüft wird. Hier hilft auch eine Krankenkasse mit vielen Zusatzleistungen nicht weiter.
Die folgende Tabelle führt die Krankenkassen auf, die nach eigenen Angaben Zuschüsse zu Vorsorgekuren anbieten. Die Sortierung entspricht der im Bereich "Gesundheitskurse" im Krankenkassen-Vergleichsrechner erreichten Punktzahl.
Zuschuss zu Vorsorgekuren
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Satzungsleistungen können jederzeit Änderungen unterliegen. Informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, bevor Sie Leistungen in Anspruch nehmen. Die Satzung Ihrer Krankenkasse finden Sie im Krankenkassen-Profil. Dieser Link führt zur Liste der 58 am Vergleich teilnehmenden Krankenkassen. Hier finden Sie die Regeln, nach denen wir unseren Krankenkassen-Vergleich durchführen.