Widerspruch gegen die Entscheidung der Krankenkasse
Unterschiedlicher Umgang mit den Widerspüchen der Versicherten
Wenn Krankenkassen die Übernahme der Kosten für Behandlungen, Medikamente oder Hilfsmittel ablehnen, können Versicherte Widerspruch gegen die Entscheidung einlegen. Im Rahmen des Widerspruchsverfahrens wird die Entscheidung der Krankenkasse nochmals überprüft.
Der Widerspruch muss schriftlich bei der Krankenkasse eingereicht werden. Er sollte spätestens einen Monat nach dem Eingang des ablehnenden Bescheids der Krankenkasse eingelegt werden. Der Widerspruch kann durch ein formloses Schreiben erfolgen, in dem der Versicherte begründet, warum er mit der Entscheidung der Krankenkasse nicht einverstanden ist. Man sollte den Widerspruch per Einschreiben verschicken.
Die Krankenkasse prüft den Widerspruch und erlässt einen Widerspruchsbescheid. In diesem Bescheid kann die Krankenkasse den Widerspruch anerkennen oder ablehnen. Wenn der Widerspruch abgelehnt wird, können Patienten innerhalb eines Monats nach Erhalt des Widerspruchsbescheids Klage beim Sozialgericht erheben.
Leider versuchen Krankenkassen häufiger, Versicherte zur Rücknahme des Widerspruchs zu veranlassen. Deshalb sollte man sich auf keinen Fall durch Aussagen der Krankenkasse wie "keine Aussicht auf Erfolg" entmutigen lassen. Wenn die Krankenkasse einen Widerspruch ablehnt, muss sie die Begründung einem unabhängigen Widerspruchausschuss vorlegen. Ein für die Krankenkasse unangenehmer Vorgang, den sie vermeiden möchte.
Das Widerspruchsverfahren bietet Patienten die Möglichkeit, gegen Entscheidungen der Krankenkasse vorzugehen, die ihrer Meinung nach nicht rechtens sind. Wir sich unsicher ist, kann sich an die unabhängige Patientenberatung wenden. Rund 40 Prozent der Widersprüche sind erfolgreich. Die Chancen stehen ganz gut, durch einen Widerspruch die gewünschte Leistung doch noch zu erhalten. Wenn die Krankenkasse auf der Ablehnung besteht, bleibt der Weg zu Sozialgericht. Hierbei sollte man sich auf jeden Fall von einem Anwalt für Sozialrecht beraten lassen.
Die in der Tabelle aufgeführten Krankenkassen haben die Zahl der Widersprüche gegenüber Krankenkassen.de offengelegt. Das zeugt vom Willen zur Transparenz. Sie können dort erkennen, welche Krankenkassen besonders wenige Widersprüche pro 1000 Versicherten verzeichen konnten.
Bei den Krankenkassen eingegangene Widersprüche
Krankenkasse | Widersprüche (absolut) | Widersprüche (pro 1000 Versicherten) | Mitgliedsantrag |
---|---|---|---|
WMF BKK | 6 | 0,26 | |
SBK | 777 | 0,70 | › |
energie-BKK | 156 | 1,15 | › |
Pronova BKK | 1.049 | 1,68 | › |
Audi BKK | 1.522 | 1,96 | › |
IKK gesund plus | 874 | 1,99 | › |
BIG direkt gesund | 1.041 | 2,07 | › |
BERGISCHE KRANKENKASSE | 180 | 2,36 | › |
Mobil Krankenkasse | 2.543 | 2,67 | › |
BKK exklusiv | 80 | 2,69 | |
KKH Kaufmännische Krankenkasse | 4.699 | 3,02 | › |
AOK Bayern | 14.715 | 3,19 | › |
hkk Krankenkasse | 3.371 | 3,61 | › |
DAK Gesundheit | 21.351 | 3,89 | › |
AOK Nordwest | 13.102 | 4,42 | › |
VIACTIV Krankenkasse | 3.233 | 4,44 | › |
BKK VerbundPlus | 651 | 4,62 | › |
HEK - Hanseatische Krankenkasse | 3.566 | 6,30 | › |