Wahltarif mit Selbstbehalt: Prämie bis 600 Euro

Wette auf die eigene Gesundheit

Bei Wahltarifen mit Selbstbehalt verpflichten sich Krankenkassen-Mitglieder, einen Teil der anfallenden Kosten für medizinische Leistungen selbst zu tragen. Dafür erhalten sie eine Prämie von der Krankenkasse. Die Gestaltung des Wahltarifs mit Selbstbehalt steht den Krankenkassen frei. Zu beachten sind dabei die Grenzen, die der Gesetzgeber für alle Wahltarife mit Prämie vorsieht. So darf die Ersparnis maximal 20 Prozent des Jahresbeitrags ausmachen und nicht mehr als 600 Euro betragen.

Wer einen Wahltarif mit Selbstbehalte abschließt, geht damit eine Wette auf seine Gesundheit ein. Wenn er die Wette verliert, zahlt er mehr, als Krankenkasse ihm als Prämie überweist. Dabei ist sein Risiko allerdings begrenzt. Leistungen wie Vorsorge und Prävention ausgenommen.

Bei Wahltarifen mit Selbstbehalt geht der Versicherungsnehmer also ein gewisses Risiko ein, wie folgendes Beispiel zeigt: Ein gut verdienender, gesunder Angestellter zahlt 3.000 Euro jährlich für seine Krankenkasse. Er geht davon aus, keine medizinischen Leistungen in Anspruch zu nehmen und entscheidet sich für einen Selbstbehalt von 1.000 Euro jährlich. Dadurch spart er 600 Euro, senkt seine Zahlungen an die Krankenkasse also auf 2.400 Euro jährlich. Doch er hat Pech und bricht sich beim Skifahren ein Bein. 1.000 Euro der Behandlungskosten muss er nun selbst übernehmen. Aufs Jahr gerechnet hat er dann 3.400 Euro gezahlt, statt jener 3.000 Euro, die er im Normaltarif in der gesetzlichen Krankenversicherung gezahlt hätte.

Nicht jeder Arztbesuch führt aber dazu, dass der Rückzahlungsanspruch verloren geht. Bestimmte Vorsorgeuntersuchungen werden in jedem Fall von der Krankenkasse getragen. Auch die Leistungen, die von mitversicherten Kindern und Jugendlichen in Anspruch genommen wurden, führen nicht zum Verlust der Rückzahlungsprämie. Gleichwohl ist der Tarif eine Wette auf die Gesundheit. Bleiben Sie gesund, sparen Sie, im Fall teurer Behandlungen zahlen Sie drauf.

Ein weiteres wichtiges Detail: Manche Krankenkassen bieten Wahltarife mit Selbstbehalt nur in Kombination mit der Umstellung auf das Kostenerstattungsverfahren an. Hier zahlt der Versicherte zunächst selbst und rechnet dann mit der Krankenkasse ab. Wer dies nicht möchte sollte eine Krankenkassen mit einem Selbstbehalttarif ohne Pflicht zum Kostenerstattungsverfahren wählen.

Hier finden Sie eine Test zu den besten Krankenkassen mit Wahltarif für Selbstbehalt.

Wahltarife mit Selbstbehalt: Maximale Ersparnis

Krankenkasse Maximale Ersparnis Maximaler Selbstbeh. Erlaubte Untersuch. Mitgliedsantrag
AOK PLUS 600,00 € 120,00 €
Alle (außer: 1. Arztbesuch mit Kassenrezept für Arzneimittel, Verbandmittel und Heilmittel (Pauschalbetrag) und 2. Stationärer Krankenhausaufenthalt (Ausnahme: Kein Abzug beim Tarif 100) Besonderheiten dieses Wahltarifs aus Ihrer Sicht: Das Risiko für einen Abzug des pauschalen Selbstbehalts ist sehr gering. Ein reiner Arzt- o. Zahnarztbesuch führt nicht dazu, dass der Pauschalbetrag von der Prämie abgezogen wird. Auch wird der Pauschalbetrag nicht von der Prämie abgezogen, wenn der Vers. z.B. das Kassenrezept für ein Arzneimittel nicht in der Apotheke einlöst o. das Arzneimittel einfach privat bezahlt. Außerdem: Kein Abzug des pauschalen Selbstbehalts bei z.B. : - Reiner Arzt- o. Zahnarztbesuch - Vorsorge- u. Krebsfrüherkennungsuntersuchungen, Impfungen - Hilfsmittelverordnungen - Privatrezepte, welche komplett durch den Vers. getragen werden o. für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel - amb. u. stat. Krankenhausaufenthalte - vor-/nachstationäre Krankenhausaufenthalte - Rehabilitationsaufenthalte u. Anschlussheilbehandlungen - amb. u. stat. Vorsorgeleistungen sowie Vorsorgeleistungen für Mütter u. Väter - Leistungen während Schwangerschaft - Fahrkosten, Haushaltshilfe, Reiseschutzimpfungen, Zahnersatz
Antrag
DAK Gesundheit 600,00 € 800,00 € Vorsorge und Prävention Antrag
HEK - Hanseatische Krankenkasse 600,00 € 950,00 €
Vorsorgeleistungen, Früherkennungsuntersuchungen, ärztliche und zahnärztliche Behandlung ohne Verordnungsfolge und die Behandlung von familienversicherten Angehörigen werden nicht auf den Selbstbehalt angerechnet.
Antrag
IKK Brandenburg und Berlin 600,00 € 1.000,00 €
Besuch beim Kassenarzt, wenn keine Verordnungen (Rezepte) folgen primäre Prävention, Vorsorge zur Vorbeugung gegen Zahnerkrankungen, medizinische Vorsorgeleistungen (allerdings nicht ambulant am Kurort), Gesundheitsuntersuchungen, Kinderuntersuchungen, zahnärztliche Untersuchungen.
Antrag
Pronova BKK 600,00 € 900,00 € Vorsorgeuntersuchungen Antrag
R+V Betriebskrankenkasse 600,00 € 900,00 €
Primäre Prävention und Gesundheitsförderung, Leistungen zur Verhütung von Zahnerkrankungen, medizinische Vorsorgeleistungen mit Ausnahme ambulanter Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten, Gesundheitsuntersuchungen, Vorsorgeleistungen während der Schwangerschaft nach den Mutterschaftsrichtlinien
Antrag
VIACTIV Krankenkasse 600,00 € 900,00 €
Präventionsmaßnahmen, Mutterschaftsleistungen und empfohlene Vorsorgeuntersuchungen sind auch in unserem Wahltarif inklusive und werden nicht über den Selbstbehalt abgerechnet
Antrag
AOK Bayern 500,00 € 250,00 €
Ein Selbstbehalt wird im AOK Premium-Tarif ausschließlich bei eingelösten Arznei- und Heilmittelrezepten und stationären Krankenhausaufenthalten paschal berechnet. Alle anderen Leistungen sind für die Prämie nicht relevant.
Antrag
energie-BKK 500,00 € 500,00 €
Leistungen zur Krankheitsverhütung (Präventionsmaßnahmen, z. B. Gesundheitskurse) Medizinische Vorsorgeuntersuchungen mit Ausnahme ambulanter Vorsorgekuren Zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen Gesundheitsuntersuchungen Vorsorgeleistungen während der Schwangerschaft nach den Mutterschafts-Richtlinien Ambulante vertragsärztliche und vertragszahnärztliche Leistungen, soweit keine Verordnung ausgestellt wird.
Antrag
hkk Krankenkasse 500,00 € 800,00 €
Leistungen zur Prävention und zur Krankheitsverhütung, Schutzimpfungen sowie ärztliche Leistungen zur Früherkennung von Krankheiten (z. B. Diabetes, Krebs und Herz-Kreislauf-Erkrankungen),jährliche Untersuchungen zur Zahnvorsorge, ärztliche Beratungen über Fragen der Empfängnisregelung
Antrag
BARMER 450,00 € 650,00 €
- Ärztliche Behandlungen, die keine Verordnung oder "nur" eine Überweisung bzw. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zur Folge haben (Psychotherapeutische Behandlungen sind der ärztlichen Behandlung gleichzusetzen) - Zahnärztliche Leistungen (einschließlich Zahnersatz) - Schutzimpfungen - Früherkennungsuntersuchungen - Leistungen für Familienversicherte
Antrag
BKK exklusiv 400,00 € 100,00 € ambulante ärztliche und zahnärztliche Behandlungen sowie alle Arten der Vorsorge.
KKH Kaufmännische Krankenkasse 400,00 € 750,00 €
Vorsorgeuntersuchungen sowie Arzt- und Zahnarztbesuche ohne Folgeverordnungen werden nicht angerechnet.
Antrag
SBK 350,00 € 450,00 €
Keinen Einfluss auf den Selbstbehalt haben: - Gesundheitskurse, Schutzimpfungen - Vorsorge-, Früherkennungs- und Präventionsleistungen wie Gesundheits-Check-ups oder Krebsvorsorge - alle Leistungen für Ihre familienversicherten Angehörigen - Arztbesuche außerhalb besonderer ärztlicher Versorgungsformen ohne Rezeptausstellung - Leistungen, die im Zusammenhang mit Schwangerschaft und Mutterschaft stehen
Antrag
AOK Sachsen-Anhalt 300,00 € 460,00 €
Vorsorgeuntersuchungen und ärztliche Behandlungen ohne verschreibunspflichtige Rezepte werden nicht angerechnet.
Antrag
BIG direkt gesund 300,00 € 450,00 €
- Leistungen zur Krankheitsverhütung (z.B. Präventionskurse) - Zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen (Prophylaxe) - Schutzimpfungen (auch Reiseschutzimpfungen) - Medizinische Vorsorgeleistungen(z.B. Krebsvorsorge, Check-up ab 35 Jahre), Ausnahme: ambulante Vorsorgeleistungen in Kurorten - Leistungen für mitversicherte Kinder unter 18 Jahren - Vorsorge bei Schwangerschaft (außer der Entbindung) - Rezeptausstellung für die Anti-Baby-Pille - Geburtsvorbereitungskurs für Partner/Begleitpersonen, wenn die BIG die Kursgebühr erstattet hat
Antrag
IKK gesund plus 300,00 € 400,00 € Der Arztbesuch ohne Rezept oder Ihre regelmäßige Vorsorgeuntersuchung mindern Ihre Prämie nicht. Antrag
mhplus Krankenkasse 300,00 € 450,00 €
Unschädliche Leistungen Leistungen zur Krankheitsverhütung (§ 20 SGB V), Leistung zur Verhütung von Zahnerkrankungen (Gruppenprophylaxe § 21 SGB V, Individualprophylaxe § 22 SGB V, Verhütung von Zahnerkrankungen bei Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen § 22a SGB V) Medizinische Vorsorgeleistungen ( § 23 SGB V) mit Ausnahme ambulanter Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten, Gesundheitsuntersuchungen (§ 25 SGB V), Kinderuntersuchungen (§ 26 SGB V), Leistungen während der Schwangerschaft und Mutterschaft nach den Mutterschaftsrichtlinien (§.24c SGB V).
Antrag
Techniker Krankenkasse (TK) 300,00 € 400,00 €
+ Gesetzliche Vorsorgeleistungen wie Krebsfrüherkennung, Gesundheits-Check-up oder Zahnprophylaxe + Schutzimpfungen inklusive Reiseschutzimpfungen + Leistungen während der Schwangerschaft und der Entbindung + Gesundheitskurse, zum Beispiel Ernährung, Bewegung, Entspannung + Leistungen für familienversicherte Angehörige + TK-Services wie die TK-Doc App, das TK-ÄrzteZentrum oder den TK-TerminService
Antrag
AOK Nordwest 230,00 € 460,00 €
Alle Vorsorgeuntersuchungen, alle ambulanten und stationären Behandlungen, die OHNE Arzneimittelversorgung einhergehen.
Antrag
BKK ProVita 200,00 € 300,00 €
Folgende Leistungen sind prämienunschädlich und haben keinen Einfluss auf den Wahltarif Selbstbehalt: • Maßnahmen der Primärprävention (z.B. Gesundheitskurse) • Krebsvorsorgeuntersuchungen für Frauen ab 18 Jahre • Krebsvorsorgeuntersuchungen für Männer ab 18 Jahre • Gesundheits-Check-Up für Versicherte ab 35 Jahre • jährliche Zahnvorsorgeuntersuchung • sämtliche Leistungen für familienversicherte Angehörige, unabhängig welchen Alters • sämtliche ambulante vertragsärztliche und vertragszahnärztliche Leistungen, die ohne Folgeverordnung bleiben • Schwangerschaftsleistungen nach §§ 24c-i SGB V
Antrag
BERGISCHE KRANKENKASSE 180,00 € 220,00 €
Unschädliche Leistungsinanspruchnahmen Auf den Selbstbehalt werden die Kosten für die Inanspruchnahme folgender Leistungen während der Teilnahme am Wahltarif nicht angerechnet: a) Leistungen zur Krankheitsverhütung (§ 20 SGB V) b) Leistungen zur Verhütung von Zahnerkrankungen (§§ 21, 22 SGB V) c) medizinische Vorsorgeleistungen (§ 23 SGB V) mit Ausnahme ambulanter Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten d) Gesundheitsuntersuchungen (§ 25 SGB V) e) Kinder- und Jugenduntersuchungen (§ 26 SGB V) f) Leistungen zu Prävention (§§ 20, 20i SGB V) g) Vorsorgeleistungen bei Schwangerschaft und Entbindung (§§ 24c – 24i SGB V) h) Leistungen zur Empfängnisverhütung (§ 24a SGB V) i) Leistungen organisierter Früherkennungsprogramme (§ 25a SGB V) j) Teilnahme am Bonusprogramm (§ 33 der Satzung) k) Satzungsleistungen (§11 Abs. 6 SGB V) Außerdem bleibt die Inanspruchnahme vertragsärztlicher und vertragszahnärztlicher Leistungen während der Teilnahme am Wahltarif ohne Verordnungsfolgen unberücksichtigt. Es werden ausschließlich die vom Mitglied in Anspruch genommenen Leistungen angerechnet. Leistungsinanspruchnahmen familienversicherter Angehöriger bleiben unberücksichtigt.
Antrag
BKK VerbundPlus 150,00 € 10,00 €
- alle Vorsorgeleistungen - alle Besuche beim Arzt/Zahnarzt, bei denen kein Rezept oder eine Verordnung für Arznei-/Hilfsmittel oder eine verordnete Heilbehandlung (z. B. Krankengymnastik) anfällt bzw. ausgestellt wird. - Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen
Antrag

Satzungsleistungen können jederzeit Änderungen unterliegen. Informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, bevor Sie Leistungen in Anspruch nehmen. Die Satzung Ihrer Krankenkasse finden Sie im Krankenkassen-Profil. Dieser Link führt zur Liste der 58 am Vergleich teilnehmenden Krankenkassen. Hier finden Sie die Regeln, nach denen wir unseren Krankenkassen-Vergleich durchführen.

Wahltarife mit Selbstbehalt

  • Klick auf das Logo: Leistungsprofil der Krankenkasse.
  • Klick auf den Namen: Leistungen der Krankenkasse im Bereich Wahltarife. 

Satzungsleistungen können jederzeit Änderungen unterliegen. Informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, bevor Sie Leistungen in Anspruch nehmen. Die Satzung Ihrer Krankenkasse finden Sie im Krankenkassen-Profil. Dieser Link führt zur Liste der 58 am Vergleich teilnehmenden Krankenkassen. Hier finden Sie die Regeln, nach denen wir unseren Krankenkassen-Vergleich durchführen.