Zahnmedizinische Beratung

Beratung durch zahnmedizinisches Fachpersonal bei anstehenden Zahnbehandlungen

Bei der zahnmedizinischen Beratung durch die Krankenkassen kann sich der Versicherte über anstehende Zahnbehandlungen informieren. Zahnmedizinisches Fachpersonal steht für Fragen zu bestimmten Behandlungsmethoden oder Überlegungen zum passenden Zahnersatz zur Verfügung. Dadurch hat der Versicherte die Möglichkeit, sich bei der Wahl der Zahnbehandlung auf eine umfassendere Entscheidungsgrundlage zu stützen.

Der Zahnarzt ist verpflichtet, den Patienten über die Diagnose, den voraussichtlichen Verlauf der Therapie und mögliche Risiken zu informieren. Besonders bei aufwendigen Zahnbehandlungen kann es für den Patienten hilfreich sein, weitere Meinungen oder Informationen zur vorgeschlagenen Behandlungsmethode einzuholen. Durch das zahnmedizinische Beratungsangebot der Krankenkasse bekommt der Patient die Möglichkeit, sich seine Meinung im Gespräch mit  ausgewiesenem Fachpersonal zu bilden.

In der Zahnmedizin gibt es meist für einen Befund unterschiedliche Behandlungsmethoden. Diese Methoden können sich aus ästhetischen Gründen oder in ihren Kosten deutlich unterscheiden. Die zahnmedizinische Beratung hilft dabei, die Kosten der gewählten Therapie zu prüfen, über andere Behandlungsmethoden aufzuklären oder günstigere Alternativen zu finden. Bei der Beratung findet auch der Leistungskatalog der jeweiligen Krankenkasse Berücksichtigung, wodurch unter Umständen Kosten gesenkt werden können.

Die folgende Tabelle führt die Krankenkassen auf, die nach eigenen Angaben zahnmedizinische Beratung anbieten. Die Sortierung entspricht der im Bereich "Vorteile bei der Zahnbehandlung" im Krankenkassen-Vergleichsrechner erreichten Punktzahl.

Zahnmedizinische Beratung

  • Klick auf das Logo: Leistungsprofil der Krankenkasse.
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Kasse Mehr Infos: Link zum Kassenprofil Score Mitgliedsantrag
Heimat Krankenkasse Antrag
BERGISCHE KRANKENKASSE Antrag
BKK24 Antrag
DAK Gesundheit Antrag
BKK firmus Antrag
BKK VerbundPlus Antrag
KKH Kaufmännische Krankenkasse Antrag
IKK Südwest Antrag
IKK - Die Innovationskasse Antrag
R+V Betriebskrankenkasse Antrag
AOK Bayern Antrag
BKK Diakonie Antrag
BKK WIRTSCHAFT & FINANZEN Antrag
VIACTIV Krankenkasse Antrag
energie-BKK Antrag
Techniker Krankenkasse (TK) Antrag
IKK classic Antrag
BKK Freudenberg
Mobil Krankenkasse Antrag
SECURVITA Krankenkasse Antrag
SKD BKK
bkk melitta hmr Antrag
BKK HERKULES Antrag
AOK PLUS Antrag
hkk Krankenkasse Antrag
IKK Brandenburg und Berlin Antrag
BKK Linde
vivida bkk Antrag
mhplus Krankenkasse Antrag
mkk-meine krankenkasse Antrag
Debeka BKK
WMF BKK
Novitas BKK Antrag
BKK PFAFF
BKK EUREGIO Antrag
BKK Pfalz Antrag
BKK SBH Antrag
BKK Faber-Castell & Partner Antrag
BIG direkt gesund Antrag
SBK Antrag
BKK DürkoppAdler Antrag
BARMER Antrag
HEK - Hanseatische Krankenkasse Antrag
BKK VDN Antrag
AOK Nordwest Antrag
BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER Antrag
BKK Akzo Nobel Bayern
Salus BKK Antrag
AOK Sachsen-Anhalt Antrag
IKK gesund plus Antrag
Audi BKK Antrag
Pronova BKK Antrag
Bertelsmann BKK
BAHN-BKK Antrag
AOK Hessen Antrag
Continentale BKK Antrag
Mercedes-Benz BKK
BKK ProVita Antrag

Satzungsleistungen können jederzeit Änderungen unterliegen. Informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, bevor Sie Leistungen in Anspruch nehmen. Die Satzung Ihrer Krankenkasse finden Sie im Krankenkassen-Profil. Dieser Link führt zur Liste der 58 am Vergleich teilnehmenden Krankenkassen. Hier finden Sie die Regeln, nach denen wir unseren Krankenkassen-Vergleich durchführen.