Bonus für einzelne Maßnahmen der Vorsorge und Früherkennung
Krankenkassen müssen auch für bestimmte Einzelmaßnahmen Prämien zahlen
Jede Krankenkasse kann selbst in der Satzung bestimmen, wie ein Bonusprogramm aussehen soll und wie viele Maßnahmen ein Versicherter nachweisen muss, um erreichte Punkte auch einlösen zu können. Der Gesetzgeber hat aber kürzlich festgelegt, dass Versicherte bereits nach einer absolvierten Maßnahme zur Förderung der Gesundheit Anspruch auf einen Geldbonus haben müssen.
Um die Anreize zur Wahrnehmung von Vorsorgeuntersuchungen zu erhöhen, müssen Krankenkassen Geldboni auch dann auszahlen, wenn der Versicherte nur eine einzelne Maßnahme wahrgenommen hat. Die Krankenkassen haben ihre Bonusprogramme deshalb überarbeitet und bieten nun auch solche Einzelprämien an. Dabei handelt es sich in der Regel immer um den gleichen Geldbetrag - unabhängig davon, welche Einzelmaßnahme nun durchgeführt wird.
In der Regel gilt die gleiche einheitliche Prämie für Gesundheitsuntersuchungen wie einen Check-up, für Krebsfrüherkennungsuntersuchungen, Maßnahmen der Zahnvorsorge, Schutzimpfungen oder Schwangerschaftsvorsorge.
Die hier genannten Beträge können für bestimmte Einzelmaßnahmen abweichen. Versicherte sollten sich bei Ihrer Krankenkasse erkundigen, welcher Betrag für jede einzelne Maßnahme gilt.
Bonus für Einzelmaßnahmen der Vorsorge oder Früherkennung
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