Bonus für einzelne Maßnahmen der Vorsorge und Früherkennung

Krankenkassen müssen auch für bestimmte Einzelmaßnahmen Prämien zahlen

Jede Krankenkasse kann selbst in der Satzung bestimmen, wie ein Bonusprogramm aussehen soll und wie viele Maßnahmen ein Versicherter nachweisen muss, um erreichte Punkte auch einlösen zu können. Der Gesetzgeber hat aber kürzlich festgelegt, dass Versicherte bereits nach einer absolvierten Maßnahme zur Förderung der Gesundheit Anspruch auf einen Geldbonus haben müssen. 

Um die Anreize zur Wahrnehmung von Vorsorgeuntersuchungen zu erhöhen, müssen Krankenkassen Geldboni auch dann auszahlen, wenn der Versicherte nur eine einzelne Maßnahme wahrgenommen hat. Die Krankenkassen haben ihre Bonusprogramme deshalb überarbeitet und bieten nun auch solche Einzelprämien an. Dabei handelt es sich in der Regel immer um den gleichen Geldbetrag - unabhängig davon, welche Einzelmaßnahme nun durchgeführt wird.

In der Regel gilt die gleiche einheitliche Prämie für Gesundheitsuntersuchungen wie einen Check-up, für Krebsfrüherkennungsuntersuchungen, Maßnahmen der Zahnvorsorge, Schutzimpfungen oder Schwangerschaftsvorsorge.

Die hier genannten Beträge können für bestimmte Einzelmaßnahmen abweichen. Versicherte sollten sich bei Ihrer Krankenkasse erkundigen, welcher Betrag für jede einzelne Maßnahme gilt.

Bonus für Einzelmaßnahmen der Vorsorge oder Früherkennung

Krankenkasse Bonus für eine Einzelmaßnahme der Vorsorge oder Früherkennung Mitgliedsantrag
Mobil Krankenkasse 40,00 Antrag
Pronova BKK 40,00 Antrag
BAHN-BKK 30,00 Antrag
Heimat Krankenkasse 25,00 Antrag
IKK classic 25,00 Antrag
BIG direkt gesund 20,00 Antrag
BKK PFAFF 20,00
BKK Pfalz 20,00 Antrag
BKK WIRTSCHAFT & FINANZEN 20,00 Antrag
AOK Bayern 15,00 Antrag
BARMER 15,00 Antrag
KKH Kaufmännische Krankenkasse 15,00 Antrag
AOK Bremen/Bremerhaven 10,00 Antrag
AOK Hessen 10,00 Antrag
AOK Sachsen-Anhalt 10,00 Antrag
Audi BKK 10,00 Antrag
Bertelsmann BKK 10,00
BKK Akzo Nobel Bayern 10,00
BKK Diakonie 10,00 Antrag
BKK DürkoppAdler 10,00 Antrag
BKK EUREGIO 10,00 Antrag
BKK Faber-Castell & Partner 10,00 Antrag
BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER 10,00 Antrag
BKK Linde 10,00
BKK VDN 10,00 Antrag
BKK ZF & Partner 10,00 Antrag
BKK24 10,00 Antrag
Continentale BKK 10,00 Antrag
DAK Gesundheit 10,00 Antrag
Debeka BKK 10,00
energie-BKK 10,00 Antrag
hkk Krankenkasse 10,00 Antrag
IKK Brandenburg und Berlin 10,00 Antrag
IKK Südwest 10,00 Antrag
mhplus Krankenkasse 10,00 Antrag
Novitas BKK 10,00 Antrag
R+V Betriebskrankenkasse 10,00 Antrag
SKD BKK 10,00
Techniker Krankenkasse (TK) 10,00 Antrag
vivida bkk 10,00 Antrag
AOK PLUS 5,00 Antrag
BERGISCHE KRANKENKASSE 5,00 Antrag
BKK exklusiv 5,00
BKK HERKULES 5,00 Antrag
BKK VerbundPlus 5,00 Antrag
IKK - Die Innovationskasse 5,00 Antrag
SBK 5,00 Antrag

Satzungsleistungen können jederzeit Änderungen unterliegen. Informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, bevor Sie Leistungen in Anspruch nehmen. Die Satzung Ihrer Krankenkasse finden Sie im Krankenkassen-Profil. Dieser Link führt zur Liste der 58 am Vergleich teilnehmenden Krankenkassen. Hier finden Sie die Regeln, nach denen wir unseren Krankenkassen-Vergleich durchführen.