Grippeimpfung für alle Versicherten

Diese Krankenkassen übernehmen die Kosten

Die Grippeschutzimpfung soll die echte Grippe verhindern oder im Verlauf abmildern. Vor harmlosen Infekten wie Erkältungen oder sogenannten grippalen Infekten schützt die Grippeimpfung nicht. Ärzte empfehlen in diesem Corona-Jahr eine Grippeimpfung dringend für alle. Eine Empfehlung zur Grippeschutzimpfung bestand bisher in Deutschland für Säuglinge, ältere Menschen, Menschen mit einem verminderten Immunsystem gleich welchen Ursprungs und Schwangere.

Nicht alle Krankenkassen haben in der Vergangenheit die Kosten der Grippeimpfung für alle Versicherten übernommen. Meist hilft aber ein Gespräch mit dem Arzt oder mit der Krankenkasse selbst, um die Kostenübernahme zu erreichen. Dies gilt insbesondere angesichts der Gefahr einer doppelten Infektion mit Grippe- und Corona-Virus.

Über 60 Krankenkassen übernehmen die Kosten der Grippeimpfung für alle Versicherten als Satzungsleistung. Auch die übrigen Krankenkassen scheinen sich gegenüber dem Prinzip der Grippeimpfung für alle jetzt zu öffnen. Unten auf dieser Seite können Sie ein Liste der Krankenkassen erstellen, die die Grippeimpfung als Satzungsleistung anbieten. Wenn Ihre Krankenkasse nicht dabei ist, rufen Sie dort an und bitten um Kostenübernahme.

Die Grippe-Impfung schützt zwar nicht vor einer Corona-Infektion, eine zusätzliche Ansteckung mit einem Grippe-Virus würde das Immunssystem aber weiter schwächen. Nach Angaben des Robert-Koch-Instituts erkranken während einer saisonalen Grippewelle in Deutschland zwischen zwei und 14 Millionen Menschen an Influenza. Gerade deshalb erscheint die Kombination einer Grippewelle mit einer zweiten oder dritten Corona-Welle so gefährlich.

Der richtige Zeitpunkt für die Grippeimpfung liegt im Herbst, also in der Zeit von September bis November. Die Grippeschutzimfpung muss jedes Jahr durchgeführt werden, da sich die Erreger im Jahresrythmus so verändern, dass eine neuerliche Grippeimpfung erforderlich ist.

Wie bei allen anderen Impfungen sollte eine Abwägung zwischen Nutzen und Risiko vorgenommen werden. Selbstverständlich gibt es bei der Grippeimpfung, wie bei allen anderen Impfungen auch, klare Kontraindikationen. Wer gegen Hühnereiweiß allergisch ist oder auf andere Bestandteile des Impfstoffs allergisch reagiert, darf nicht geimpft werden.

Die folgende Tabelle führt die Krankenkassen auf, die nach eigenen Angaben die Kosten für die Grippe-Impfung für alle Versicherten übernehmen. Die Sortierung entspricht der im Bereich "Vorsorge beim Arzt" im Krankenkassen-Vergleichsrechner erreichten Punktzahl.

Kostenübernahme für die Grippe-Impfung für alle Versicherten

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Satzungsleistungen können jederzeit Änderungen unterliegen. Informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, bevor Sie Leistungen in Anspruch nehmen. Die Satzung Ihrer Krankenkasse finden Sie im Krankenkassen-Profil. Dieser Link führt zur Liste der 58 am Vergleich teilnehmenden Krankenkassen. Hier finden Sie die Regeln, nach denen wir unseren Krankenkassen-Vergleich durchführen.