Rücklage-Verpflichtung nach § 261 SBG V

Rücklage sichert die finanzielle Stabilität der Krankenkasse

Die gesetzlichen Krankenkassen bilden eine Rücklage, die ihre finanzielle Leistungsfähigkeit sicherstellen soll. Einnahme- und Ausgabeschwankungen können so ausgeglichen werden, ohne das die Krankenkasse in eine Schieflage gerät.

Die Mindesthöhe der Rücklage wird durch die Satzung der Krankenkasse bestimmt. Die Rücklage soll mindestens 20 Prozent, höchstens 50 Prozent einer Monatsausgabe betragen. Grundsätzlich gilt: Je höher der Prozentsatz der in der Satzung festgeschriebenen Rücklage, umso finanzstärker ist die Krankenkasse aufgestellt. Werden die vorgeschriebenen Grenzen unterschritten, ist eine baldige Erhöhung des Zusatzbeitrags der Krankenkasse wahrscheinlich.

Da Krankenkassen auch zur Überbrückung von kurzfristigen Liquiditätsengpässen keine Kredite aufnehmen können, hat eine taggenaue Berechnung der Kapitalflüsse und das Vorhalten entsprechender Reserven eine herausragende Bedeutung. Krankenkassen sind Körperschaften öffentlichen Rechts und wirtschaften deshalb anders als private Versicherungsgesellschaften. Sie dürfen keine Gewinne machen und kein Vermögen anhäufen. Eingenomme Mittel werden direkt wieder für die Versicherten eingesetzt.

Um Ausgabeschwankungen abzufangen, kann eine Krankenkasse Mittel aus der Rücklage den Betriebsmitteln hinzufügen. Die Rücklage ist als kurzfristiges Mittel zur Absicherung von finanziellen Risiken zu verstehen. Nachdem Sie in Anspruch genommen, muss sie zügig wieder aufgebaut werden.

RÜCKLAGE NACH § 261 SBG V

Krankenkasse Rücklage
BKK Public 100 %
TUI BKK 80 %
BKK SBH 50 %
BKK Scheufelen 50 %
BKK Technoform 50 %
BKK Textilgruppe Hof 50 %
BKK VDN 50 %
SKD BKK 50 %
WMF BKK 50 %
Bertelsmann BKK 40 %
BKK VerbundPlus 40 %
BKK Werra-Meissner 40 %
BKK DürkoppAdler 35 %
BKK Freudenberg 30 %
AOK Hessen 25 %
AOK Rheinland-Pfalz/Saarland 25 %
Audi BKK 25 %
BKK Akzo Nobel Bayern 25 %
BKK Diakonie 25 %
BKK EUREGIO 25 %
BKK Faber-Castell & Partner 25 %
BKK HERKULES 25 %
BKK Linde 25 %
BKK Pfalz 25 %
BKK ProVita 25 %
BKK ZF & Partner 25 %
Bosch BKK 25 %
Continentale BKK 25 %
energie-BKK 25 %
Mobil Krankenkasse 25 %
Salus BKK 25 %
AOK Baden-Württemberg 20 %
AOK Bayern 20 %
AOK Bremen/Bremerhaven 20 %
AOK Niedersachsen 20 %
AOK Nordost 20 %
AOK Nordwest 20 %
AOK PLUS 20 %
AOK Rheinland/Hamburg 20 %
AOK Sachsen-Anhalt 20 %
BAHN-BKK 20 %
BARMER 20 %
BERGISCHE KRANKENKASSE 20 %
BIG direkt gesund 20 %
BKK exklusiv 20 %
BKK firmus 20 %
BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER 20 %
bkk melitta hmr 20 %
BKK PFAFF 20 %
BKK WIRTSCHAFT & FINANZEN 20 %
BKK24 20 %
DAK Gesundheit 20 %
Debeka BKK 20 %
Heimat Krankenkasse 20 %
HEK - Hanseatische Krankenkasse 20 %
hkk Krankenkasse 20 %
IKK - Die Innovationskasse 20 %
IKK Brandenburg und Berlin 20 %
IKK classic 20 %
IKK gesund plus 20 %
IKK Südwest 20 %
KKH Kaufmännische Krankenkasse 20 %
KNAPPSCHAFT 20 %
mhplus Krankenkasse 20 %
mkk-meine krankenkasse 20 %
Novitas BKK 20 %
Pronova BKK 20 %
R+V Betriebskrankenkasse 20 %
SBK 20 %
SECURVITA Krankenkasse 20 %
Techniker Krankenkasse (TK) 20 %
VIACTIV Krankenkasse 20 %
vivida bkk 20 %